Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat Eigenerklärungen abzugeben gem. den Vergabeunterlagen (Anlage Formblatt Eigenerklärungen) zu - Haftpflichtversicherung (gemäß § 18 EVB-Dienstleistung AGB)
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung illegale Beschäftigung von Arbeitskräften,
— Eigenerklärung gemäß § 19 MiLOG.
— Unternehmensdarstellung gem. den Vorgaben im Formblatt Eigenerklärungen
— 4 Referenzen entsprechend den Vorgaben im Formblatt Eigenerklärungen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV vorlegen, sofern diese die geforderten Eignungskriterien enthält. In diesem Fall müssen die nachfolgenden Angaben in diesem Teil B des Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der EEE hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
Soweit der Bieter/Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene EEE mit den in den dortigen Teilen II bis IV verlangten Angaben einreicht.