Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen im DTVP-Projektraum.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) mit seinem Angebot entweder Angaben zu ihrer Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis zu machen oder die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124) einzureichen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zu den Angaben im Formblatt 212 (Teilnahmebedingungen):
Unter Ziffer 8 des Formblatts 212 wird aufgeführt, dass die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen sind, wenn das Angebot in die engere Wahl gelangt.
Hinweis:
Die Eigenerklärungen sind bereits bei Angebotsabgabe durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Für Nachunternehmen bleibt es bei der Formulierung im Formblatt 212.
Folgende Nachweise sind in aktueller Form vorzulegen:
— Handelsregisterauszug; falls nicht vorhanden; Gewerbeanmeldung, Eintragung in Handwerksrolle oder bei der
Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Hinweis: Entgegen der Formulierung im Formblatt 124 ist es ausreichend, das technische Leitungspersonal extra auszuweisen.
Zusätzlich zu den Anforderungen aus dem Formblatt 124:
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.