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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von elektrischen Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: CB02
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Ort der Leistung: Stormarn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23858 Reinfeld (Holstein)
Beschreibung der Beschaffung:
“Betriebsvorbereitende Maßnahmen einschl. Integration der Technik zur Anlagenüberwachung in eine geeignete Leitstellenstruktur. Betrieb der Leitstelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Betriebsvorbereitende Maßnahmen einschl. Integration der Technik zur Anlagenüberwachung in eine geeignete Leitstellenstruktur. Betrieb der Leitstelle (24/7), Bereitschaftsdienst zur Unterstützung vor Ort im Störungsfall (24/7).
Weitere Angaben in der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-31 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr (2023 und 2024)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der ausgeschriebene Vertrag ist teilweise als Pauschalpreis-Vertrag ausgestaltet, enthält aber auch Einheitspreise für „optionale“ Positionen...”
Beschreibung der Optionen
Der ausgeschriebene Vertrag ist teilweise als Pauschalpreis-Vertrag ausgestaltet, enthält aber auch Einheitspreise für „optionale“ Positionen (Schalthandlungen über die Pauschale hinausgehend).
Zudem ist eine zweimalige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers vorgesehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Das Unternehmen muss in den vergangenen 3 Jahren Umsätze im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Das Unternehmen muss in den vergangenen 3 Jahren Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags in einer Höhe erzielt haben, die seine Leistungsfähigkeit hinreichend belegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Angaben zu Leistungen, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Angaben zu Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Das Unternehmen muss in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, und zwar wie folgt:
a) Mehrjährige Erfahrungen (mind. 5 Jahre) im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Das Unternehmen muss in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, und zwar wie folgt:
a) Mehrjährige Erfahrungen (mind. 5 Jahre) im Betrieb einer Leitstellenstruktur zur Überwachung und Steuerung von Gleichrichterunterwerken und Fahrleitungsschaltungen einschl. der Dokumentation der dort auftretenden Schaltvorgänge;
b) Mehrjährige Erfahrungen (mind. 5 Jahre) im Betrieb von Fahrleitungsanlagen mit Nennspannungen im Bereich 500-1500 V DC im öffentlichen Straßenverkehr einschl. des Betriebs von Gleichrichterunterwerken mit Anschluss an das öffentliche Mittelspannungsnetz.
Dem Unternehmen müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Auf Anforderung ist qualifiziertes Personal wie folgt zu benennen:
Leitstellenmitarbeiter (mind. 5 Pers.): sehr gute Deutschkenntnisse (Muttersprache oder Zertifikat Niveaustufe C1), mind. Aus-Schaltberechtigung.
Störungshilfe (mind. 5 Pers.): gute Deutschkenntnisse (Muttersprache oder Zertifikat Niveaustufe B2, befähigt zum Erden und Kurzschließen von Fahrleitungen, Schaltberechtigung für Gleich- und Mittelspannungsanlagen.
Das Unternehmen muss hinreichende Standards und Maßnahmen zur Qualitätssicherung aufweisen, die entweder durch eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 nachgewiesen werden oder durch die Beschreibung eines zertifizierten Qualitätsmanagements nach gleichwertigen Vorschriften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Elektronische Übermittlung der Unterlagen und Angebote und Dringlichkeit
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-11
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ort: FuE-Zentrum FH Kiel GmbH
Schwentinestr. 24
24149 Kiel. Raum: B.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Ausschließlich Geschäftsführung und Projektleitung, elektronisch mit Signaturschlüssel”
“Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können...”
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch mit Signatur,
— elektronisch in Textform.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D435022626 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), vgl. oben Tz. 162.
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 030-067527 (2019-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-19) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 030-067527
Auftragsvergabe
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Titel: Leitstellenbetrieb und Störungshilfe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), vgl. oben Tz. 162.
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 161-396909 (2019-08-19)