Fliegerische Vorausbildung IFT II / FEA II

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, L2.1

Bei der geforderten Ausbildungsmaßnahme handelt es sich um die Vorausbildung der angehenden Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr. Diese bildet die wesentliche Grundlage und Voraussetzung zur Teilnahme an der Grundlagenausbildung für Lufttransportflugzeugführer, Führer strahlgetriebener Kampfflugzeuge und auch Waffensystemoffiziere.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-03 Auftragsbekanntmachung
2019-08-28 Ergänzende Angaben
2019-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fachausbildung
Referenznummer: BL2ABLA002LA020
Kurze Beschreibung:
Bei der geforderten Ausbildungsmaßnahme handelt es sich um die Vorausbildung der angehenden Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr. Diese bildet die wesentliche Grundlage und Voraussetzung zur Teilnahme an der Grundlagenausbildung für Lufttransportflugzeugführer, Führer strahlgetriebener Kampfflugzeuge und auch Waffensystemoffiziere.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fachausbildung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fachausbildung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, L2.1
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=261791 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-05 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 107-261291
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 20 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gemäß Forderung des Bedarfsträgers soll die Ausbildung als Basisleistung ab dem 1.1.2020 für die Dauer von 5 Jahren vertraglich fixiert werden. Darüberhinaus soll die Weiterführung der Ausbildung für die Dauer von weiteren 5 Jahren, d. h. für den Zeitraum vom 1.1.2025 bis 31.12.2029, als optionale Leistung vorgesehen werden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Bezugnehmend auf die Forderung des zuständigen Bedarfsträgers ist die optionale Verlängerung des Leistungseitraumes auf weitere 5 Jahre, d. h. vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2029, eingeräumt.
Beschreibung der Optionen:
Bezugnehmend auf die Forderung des zuständigen Bedarfsträgers ist die optionale Verlängerung des Leistungseitraumes auf weitere 5 Jahre, d. h. vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2029, eingeräumt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Details gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw L2.1
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=261791 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140013960 📠
Land: Koblenz 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
Quelle: OJS 2019/S 107-261291 (2019-06-03)
Ergänzende Angaben (2019-08-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 168-411672
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 107-261291
ABl. S-Ausgabe: 168
Quelle: OJS 2019/S 168-411672 (2019-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 227-557841
ABl. S-Ausgabe: 227
Quelle: OJS 2019/S 227-557841 (2019-11-22)
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