Innengerüste: — ca. 940 m² Standgerüst Treppenraum, innen, 2kN / m², — ca. 6 St. Fahrbare Arbeitsbühne, 2kN / m, bis 3, 0 m Höhe. Außenputz, WDVS mit Anstrichen: — ca. 120 m Sockelputz mit Gewebeeinlage, — ca. 3 000 m Armierungsputz, außen, D bis 8 mm, — ca. 3 000 m Außenputz, außen, UP Kalkzement-Leichtputzmörtel D 15 mm inkl. Diagonalbewehrung, Kantenschutz Ecken und Leibung, Leibungsputz etc., — ca. 180 m WDVS inkl. Armierungs- & Oberputz, div. Profile, div. Fugen etc., — ca. 3 000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc., — ca. 2 900 m Oberputz, außen, Kalkzement-Putzmörtel, strukturiert, Besenstrich, inkl. Leibung, schließen Gerüstankerlöcher etc., — ca. 400 m Oberputz, außen, Kalkzement-Putzmörtel, gefilzt inkl. Leibung, — ca. 3 300 m Anstrich Putz, Silikatfarbe inkl. Leibung etc. Innenputz: — ca. 90 m Innendämmung Mehrschichtleichtbauplatte, — ca. 7 400 m Haftbrücke, mineralisch, innen, — ca. 2 300 m Putzbewehrung etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Putzarbeiten
Referenznummer: V_040_755915_52_Putzarbeiten außen und innen
Kurze Beschreibung:
Innengerüste:
— ca. 940 m² Standgerüst Treppenraum, innen, 2kN / m²,
— ca. 6 St. Fahrbare Arbeitsbühne, 2kN / m
Außenputz, WDVS mit Anstrichen:
— ca. 120 m
— ca. 3 000 m
— ca. 3 000 m
— ca. 180 m
— ca. 3 000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc.,
— ca. 2 900 m
— ca. 400 m
— ca. 3 300 m
Innenputz:
— ca. 90 m
— ca. 7 400 m
— ca. 2 300 m
— ca. 940 m² Standgerüst Treppenraum, innen, 2kN / m²,
— ca. 6 St. Fahrbare Arbeitsbühne, 2kN / m
Außenputz, WDVS mit Anstrichen:
— ca. 120 m
— ca. 3 000 m
— ca. 3 000 m
— ca. 180 m
— ca. 3 000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc.,
— ca. 2 900 m
— ca. 400 m
— ca. 3 300 m
Innenputz:
— ca. 90 m
— ca. 7 400 m
— ca. 2 300 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Putzarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Anstricharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Arnsberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-22 📅
Datum des Beginns: 2020-05-11 📅
Datum des Endes: 2021-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 226-553106
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innengerüste:
— ca. 940 m² Standgerüst Treppenraum, innen, 2kN / m²,
— ca. 6 St. Fahrbare Arbeitsbühne, 2kN / m
Außenputz, WDVS mit Anstrichen:
— ca. 120 m
— ca. 3 000 m
— ca. 180 m
— ca. 3 000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc.,
— ca. 2 900 m
— ca. 400 m
— ca. 3 300 m
Innenputz:
— ca. 90 m
— ca. 7 400 m
— ca. 2 300 m
— ca. 940 m
— ca. 6 St. Fahrbare Arbeitsbühne, 2kN/m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auf dem Aberg 1
57392 Schmallenberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 1 und §6a EU Nr. 1 VOB/A
Eintragung in das Berufsregistger — Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtend) und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gem. § 6 EU Abs. 2 Nr. 2 und § 6a EU Nr. 2 VOB/A
Umsatz des Unternehmens — Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens — Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. §6 EU Abs. 2 Nr. 3 und §6a EU Nr. 3 VOB/A
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind — Vorlage von 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen — Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen — Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Auftragsspezifische Einzelnachweise: keine
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2019/S 226-553106 (2019-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Innengerüste:
— ca. 940 m
— ca. 6 St. Fahrbare Arbeitsbühne, 2 kN/m
Außenputz, WDVS mit Anstrichen:
— ca. 120 m
— ca. 3 000 m
— ca. 3 000 m
— ca. 180 m
— ca. 3 000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc.;
— ca. 2 900 m
— ca. 400 m
— ca. 3 300 m
Innenputz:
— ca. 90 m
— ca. 7 400 m
— ca. 2 300 m
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off.
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
— ca. 3 000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc.;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-10 📅
Name: Hauland GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 481948.90 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Referenz Zusätzliche Informationen
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 481948.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-07 📅
Datum des Endes: 2021-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 108-283944
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 056-131719
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
— ca. 3 000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 108-283944 (2021-06-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 481948.90 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-05 📅
Datum des Endes: 2021-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 215-564224
ABl. S-Ausgabe: 215
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 940 m² Standgerüst Treppenraum, innen, 2kN/m²
ca. 6 St. Fahrbare Arbeitsbühne, 2kN/m², bis 3,0m Höhe
ca. 120 m² Sockelputz mit Gewebeeinlage
ca. 3.000 m² Armierungsputz, außen, D bis 8mm
ca. 3.000 m² Außenputz, außen, UP Kalkzement-Leichtputzmörtel D 15mm inkl. Diagonalbewehrung, Kantenschutz Ecken und Leibung, Leibungsputz etc.
ca. 180 m² WDVS inkl. Armierungs- & Oberputz, div. Profile, div. Fugen etc.
ca. 3.000 m div. Profile & Dichtbänder an Attika, Dach, Leibung Fensterband, Türen, Abdeckblechen, Wetterschutzgitter, Kanten, Fugen etc.
ca. 2.900 m² Oberputz, außen, Kalkzement-Putzmörtel, strukturiert, Besenstrich, inkl. Leibung, schließen Gerüstankerlöcher etc.
ca. 400 m² Oberputz, außen, Kalkzement-Putzmörtel, gefilzt inkl. Leibung
ca. 3300 m² Anstrich Putz, Silikatfarbe inkl. Leibung etc.
ca. 90 m² Innendämmung Mehrschichtleichtbauplatte
ca. 7.400 m² Haftbrücke, mineralisch, innen
ca. 2.300 m² Putzbewehrung etc.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auf dem Aberg 1, 57392 Schmallenberg
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 215-564224 (2021-11-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 481948.90 EUR 💰