Fulfillment-Dienstleistungen: Beschaffung von Einkaufsgutscheinen und Sachgewinnen und damit verbundene Serviceleistungen

GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Die GKL beabsichtigt, alle Leistungen für die Gewinne der Kategorien 50 EUR und 500 EUR vom Einkauf der Gutscheine über die gesamte Abwicklung bis zur Betreuung der Gewinner/innen einem Dienstleister (Fulfillment-Dienstleister) zu übertragen. Der AN soll außerdem lotterieweise variierend für die Gewinne der Kategorie 5 000 EUR mindestens 4 sowie für die Gewinne der Kategorie 50 000 EUR mindestens 1 Produkt eines namhaften Anbieters zur Verfügung stellen und eigeninitiativ kurzfristig Trend-Gewinne und Money-Can’t-Buy-Gewinne beschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kundenbetreuung
Referenznummer: SB-20190107-02
Kurze Beschreibung:
Die GKL beabsichtigt, alle Leistungen für die Gewinne der Kategorien 50 EUR und 500 EUR vom Einkauf der Gutscheine über die gesamte Abwicklung bis zur Betreuung der Gewinner/innen einem Dienstleister (Fulfillment-Dienstleister) zu übertragen. Der AN soll außerdem lotterieweise variierend für die Gewinne der Kategorie 5 000 EUR mindestens 4 sowie für die Gewinne der Kategorie 50 000 EUR mindestens 1 Produkt eines namhaften Anbieters zur Verfügung stellen und eigeninitiativ kurzfristig Trend-Gewinne und Money-Can’t-Buy-Gewinne beschaffen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kundenbetreuung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Postanschrift: Überseering 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkl.org 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkl.org 📧
Telefon: +49 4063291097 📞
Fax: +49 4063291054 📠
URL der Dokumente: https://community.vortal.biz/PRODPublic/Tendering/ContractNoticeManagement/Index 🌏
URL der Teilnahme: https://next.vortal.biz/PRODPT1BusinessLine/Tendering/ContractNoticeView/Index?notice=PT1.NTC.1034811 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-488644
ABl. S-Ausgabe: 201

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GKL beabsichtigt, alle Leistungen für die Gewinne der Kategorien 50 EUR und 500 EUR vom Einkauf der Gutscheine über die gesamte Abwicklung bis zur Betreuung der Gewin-ner/ innen einem Dienstleister (Fulfillment-Dienstleister) zu übertragen. Der AN soll außerdem lotterieweise variierend für die Gewinne der Kategorie 5 000 EUR mindestens 4 sowie für die Gewinne der Kategorie 50.000 Euro mindestens 1 Produkt eines namhaften Anbieters zur Verfügung stellen und eigeninitiativ kurzfristig Trend-Gewinne und Money-Can’t-Buy-Gewinne beschaffen.
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Dauer: 47 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die GKL behält sich die Option vor, den Vertrag bis zu dreimal für jeweils 2 Lotterien zu verlängern. Die erste Verlängerung: 1.12.2020 – 30.11.2021 (148. und 149. SKL-Lotterie), die zweite Verlängerung: 1.12.2021 – 30.11.2022 (150. und 151. SKL-Lotterie), die dritte Verlängerung: 1.12.2022 bis 30.11.2023 (152. und 153. SKL-Lotterie).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Überseering 4
22297
Hamburg, Freie und Hansestadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vgl. Dokument „Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung der Bieterin oder des Bieters inkl. qualifizierte Referenzangaben“
Mindeststandards:
Vgl. Dokument „Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung der Bieterin oder des Bieters inkl. qualifizierte Referenzangaben“
Technische und berufliche Fähigkeiten: Vgl. Dokument „Informationen zum Vergabeverfahren“
Mindeststandards: Vgl. Dokument „Informationen zum Vergabeverfahren“
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 75

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE283872208
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Ann-Kristin Fromme
Internetadresse: www.gkl.org 🌏
Dokumente URL: https://community.vortal.biz/PRODPublic/Tendering/ContractNoticeManagement/Index 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht sieht vor, dass ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, den die Bieterin/der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich gerügt werden muss (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung (bzw. in den Vergabeunterlagen) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Werden die vorgenannten Vorgaben nicht beachtet, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 201-488644 (2019-10-14)