Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2),
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2),
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (vgl. Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2),
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 3),
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 3).
Die o. g. Eigenerklärungen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes 124 – Eigenerklärung zur Eignung – vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat, insbesondere im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems, erhalten kann.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen im Sinne des § 6d EU sind die o.g. Erklärungen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der o.g. Erklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.