Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung einer energetischen Sanierung gemäß ENEV 2016, Maßnahmen der Brandschutzsanierung und weitere Sanierungsmaßnahmen, insbesondere:
— Rückbau/Einbau einer außenliegenden Wärmedämmung (Wärmedämmverbundsystem),
— Einbau von Fenstern, Verglasungen und Außentürenelementen (sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz) in Schul-, Büro-, WC- und Nebenräumen,
— Einbau von wärmegedämmten, verglasten Wandelementen,
— Einbau von elektrisch angetriebenen, außenliegenden Sonnenschutzes (Aluraffstores),
— Einbau LED-Beleuchtung,
— Einbau von Brandwänden mit Türelementen, teils mit Fassadenelementen,
— Ausbildung notwendiger Flure,
— Ausbau brennbarer Decken, Bekleidungen und Einbauten, Einbau nicht brennbarer Decken,
— Anpassen der Dachkonstruktion und der Dachentwässerung,
— Anpassen der bestehenden Fluchttreppen vor den Treppenhäusern,
— Anpassen der inneren und äußeren Fensterbänke.
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalübernehmer mit der Sanierung der Mittelschule Cadolzburg zu beauftragen, der auch Leistungen zur Finanzierung der Maßnahme erbringen soll. Zu den Aufgaben des Generalübernehmers gehören insbesondere:
— vollumfängliche Übernahme der Bauherrenfunktion zur technischen und kommerziellen Abwicklung der Sanierung,
— Generalübernehmerleistungen, insbesondere Projektorganisation, -steuerung und -leitung (Besprechungswesen, Berichtswesen und Dokumentation, Organisation der Entscheidungsabläufe, Koordination der Schnittstellen, Termin- und Kostencontrolling, Projekthandbuch), Generalplanung (Objekt- und Fachplanung, HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschl. 9) im Hinblick auf alle für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen einschl. Bauleitung in allen für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Leistungsbildern, Einholen aller notwendigen Erlaubnisse oder Genehmigung, Ausführung aller erforderlichen Bauleistungen im Hinblick auf eine betriebs- und schlüsselfertige Herstellung der Sanierungsmaßnahmen, wobei der Auftragnehmer aus zuwendungsrechtlichen Gründen verpflichtet wird, alle Nachunternehmerleistungen, insbesondere die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Bau- und Planungsleistungen, nach jeweils geltendem Vergaberecht wie ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts zu vergeben (sog. „mittelbare Stellvertretung“ des öffentlichen Auftraggebers):
— Finanzierung/Refinanzierung durch den Auftragnehmer einschl. einer finanzwirtschaftlichen Betreuung, insbesondere Beratung im Hinblick auf Zuwendungen,
— Beschaffung von Finanzierungsmitteln zu Kommunalkreditkonditionen,
— Ausführungen der Buchungen im vereinbarten Kontenrahmen,
— Erstellung eines für die Durchführung der Maßnahme zweckmäßigen Kontenplans,
— Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs unter Berücksichtigung von Zahlungszielen und Skontomöglichkeiten,
— Erstellung von Saldenstandsmitteilungen, Jahresabschlüssen und der Abschlussrechnung,
— Möglichkeit der Stundung der Finanzierung,
— Finanzierungsmanagement nach Art. 72 der BayGO,
— Erstellung der notwendigen Verwendungsnachweise.
Da der (Geschäftsbesorgungs-)Vertrag zu den ausgeschriebenen Leistungen geheimhaltungsbedürftige Angaben enthält, wird die Unterlage nur den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (2. Stufe des Verhandlungsverfahrens).
Der Schulverband hat die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis einschl. 3 bereits vergeben. Die Leistungen der Phase 3 werden zur Beauftragung abgeschlossen sein. Alle Bewerber und Bieter erhalten bis zu den vorgesehenen Terminen für die Verhandlungsgespräche Gelegenheit zur umfangreichen Einsicht in die Projektunterlagen der Leistungsphasen 1 bis einschl. 3.
Die Sanierung soll in 4 Bauabschnitten über 4 Jahre erfolgen, wobei eine zeitliche Optimierung im Ablauf erwünscht ist. Der Baubeginn ist derzeit in der zweiten Jahreshälfte 2020 geplant.