Geräteträger mit Rechts-/Links-Wechsellenkung

Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle

Lieferung von zwei Geräteträgern mit Rechts-/Links-Wechsellenkung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-30 Auftragsbekanntmachung
2019-07-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Referenznummer: 00.11.99-00765
Kurze Beschreibung: Lieferung von zwei Geräteträgern mit Rechts-/Links-Wechsellenkung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Burloer Str. 93
Postleitzahl: 46325
Postort: Borken
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-borken.de 🌏
E-Mail: m.terschluse@kreis-borken.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP99VC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP99VC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-03 📅
Datum des Beginns: 2019-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 086-205592
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP99VC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 490 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Geräteträger
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Geräteträger
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 EUR 💰
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Interkommunaler Bauhof Schlatt 23, 46342 Velen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage des Formulars 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe)
Oder
Nachweis einer Präqualifizierung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform: www.vergabe-westfalen.de

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.kreis-borken.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRP99VC/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 086-205592 (2019-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 00.11.99-00765 - 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Geräteträgern mit Rechts-/Links-Wechsellenkung.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 137-337318
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 086-205592
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9F4R

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Geräteträger.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Interkommunaler Bauhof
Schlatt 23
46342 Velen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Name: RKF Bleses
Postanschrift: Zum Kaiserbusch 4
Postort: Münster
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland 🇩🇪
Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Bleses
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 137-337318 (2019-07-16)