Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg,
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg,
— Studentenwerk München,
— Studentenwerk Oberfranken,
— Studentenwerk Würzburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundnahrungsmittel
Verg_EU-052_19
Produkte/Dienstleistungen: Stärken und Stärkeerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg,
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg,
— Studentenwerk München,
— Studentenwerk Oberfranken,
— Studentenwerk Würzburg.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 460 000 💰
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg,
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg,
— Studentenwerk München,
— Studentenwerk Oberfranken,
— Studentenwerk Würzburg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 460 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=185874
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden .https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=185874
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=185874
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-22
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-22
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 238-583169 (2019-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg;
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg;
— Studentenwerk München;
— Studentenwerk Oberfranken;
— Studentenwerk Würzburg.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg;
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg;
— Studentenwerk München;
— Studentenwerk Oberfranken;
— Studentenwerk Würzburg.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 238-583169
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Auftr./004/20
Titel: Grundnahrungsmittel
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omega Sorg GmbH
Postort: Rednitzhembach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Roth🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 051-120720 (2020-03-09)