Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen. Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken: — Studentenwerk Augsburg, — Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, — Studentenwerk München, — Studentenwerk Oberfranken, — Studentenwerk Würzburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stärken und Stärkeerzeugnisse
Referenznummer: Verg_EU-052_19
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg,
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg,
— Studentenwerk München,
— Studentenwerk Oberfranken,
— Studentenwerk Würzburg.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg,
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg,
— Studentenwerk München,
— Studentenwerk Oberfranken,
— Studentenwerk Würzburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stärken und Stärkeerzeugnisse📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mahl- und Schälmühlenerzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-10 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 238-583169
ABl. S-Ausgabe: 238
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg,
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg,
— Studentenwerk München,
— Studentenwerk Oberfranken,
— Studentenwerk Würzburg.
Geschätzter Gesamtwert: 1 460 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 460 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden .https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=185874
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 238-583169 (2019-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg;
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg;
— Studentenwerk München;
— Studentenwerk Oberfranken;
— Studentenwerk Würzburg.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Einkaufskooperatin der bayerischen Studentenwerke mit Grundnahrungsmitteln. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2020 und endet spätestens am 31.3.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 600 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Die Ekoop besteht aus den folgenden teilnehmenden Studentenwerken:
— Studentenwerk Augsburg;
— Studentenwerk Erlangen-Nürnberg;
— Studentenwerk München;
— Studentenwerk Oberfranken;
— Studentenwerk Würzburg.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge