Das Stadtgebiet Kaarst ist in 4 Pflegebezirke sowie einen Pflegebereich eingeteilt. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Gehölzflächenpflege inklusive Laubsammlung, Pflege der Baumscheiben und den Rasenschnitt mit und ohne Aufnahme des Mähgutes im jeweiligen Pflegebezirk. Zusätzlich soll im Pflegebereich Stadtpark und See eine Reinigung der zu den Grünflächen gehörenden Fußwege, Reinigung der Uferlinie, Reinigung des Bachlaufes sowie eine Reinigung der Wasserfläche ausgeführt werden.
Die Leistungen zur Grünflächenjahrespflege werden für den Zeitraum 14.4.2020 bis 31.12.2020 ausgeschrieben. Es besteht die Option, den Vertrag bei Einvernehmen zu gleichen Konditionen um bis zu 3 Jahre bis 31.12.2023 zu verlängern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-23.
Auftragsbekanntmachung (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Referenznummer: 66/2020/02
Kurze Beschreibung:
“Das Stadtgebiet Kaarst ist in 4 Pflegebezirke sowie einen Pflegebereich eingeteilt. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Gehölzflächenpflege...”
Kurze Beschreibung
Das Stadtgebiet Kaarst ist in 4 Pflegebezirke sowie einen Pflegebereich eingeteilt. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Gehölzflächenpflege inklusive Laubsammlung, Pflege der Baumscheiben und den Rasenschnitt mit und ohne Aufnahme des Mähgutes im jeweiligen Pflegebezirk. Zusätzlich soll im Pflegebereich Stadtpark und See eine Reinigung der zu den Grünflächen gehörenden Fußwege, Reinigung der Uferlinie, Reinigung des Bachlaufes sowie eine Reinigung der Wasserfläche ausgeführt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-27 📅
Datum des Beginns: 2020-04-14 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 249-618412
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
“!Fortsetzung! zur Auftragsverlängerung: in der vegetationsschwachen Zeit vom 1.1.2021 bis 31.3.2021, vom 1.1.2022 bis 31.3.2022 sowie vom 1.1.2023 bis...”
!Fortsetzung! zur Auftragsverlängerung: in der vegetationsschwachen Zeit vom 1.1.2021 bis 31.3.2021, vom 1.1.2022 bis 31.3.2022 sowie vom 1.1.2023 bis 31.3.2023 werden keine Fremdleistungen zur Grünflächenpflege abgerufen bzw. anerkannt.
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Quelle: OJS 2019/S 249-618412 (2019-12-23)