Grünflächenpflege MPI EVA

Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie

Grünflächenpflege Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-01 Auftragsbekanntmachung
2019-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
Referenznummer: MPG_IEVA-2019-0001
Kurze Beschreibung: Grünflächenpflege Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie
Postanschrift: Deutscher Platz 6
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.eva.mpg.de 🌏
E-Mail: martin_tetzlaff@eva.mpg.de 📧
Telefon: +49 341-3550-179 📞
Fax: +49 341-3550-126 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1687f6ebb80-47a111152a546a12 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-05 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 025-055858
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: GFP Pongoland
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Grünflächenpflege
Beschreibung der Verlängerungen: 2-malige Option um jeweils 12 Monate
Bezeichnung des Loses: GFP Deutscher Platz
Losnummer: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE129517720
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Internetadresse: www.eva.mpg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.eva.mpg.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1687f6ebb80-47a111152a546a12 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 025-055858 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Grünflächenpflege Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 062-144836
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 025-055858
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Grünflächenpflege.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Name: Garten- und Landschaftsbau Schilling GmbH
Postanschrift: Pfaffendorfer Str. 29
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 062-144836 (2019-03-26)