Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance über den Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag Microsoft Enterprise Agreement Konzernvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Softwarelizenzen
bkk_vbu-2019-0002
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance über den Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag Microsoft Enterprise Agreement Konzernvertrag.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Softwarepakete und Computersysteme📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BKK VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Vergabe soll ein Handelspartnerrahmenvertrag für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance und...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Vergabe soll ein Handelspartnerrahmenvertrag für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance und Dienstleistungen über den Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag Microsoft Enterprise-Agreement Konzernvertrag über eine Laufzeit von 36 Monaten geschlossen werden.
Die Laufzeit des Handelspartnerrahmenvertrages beginnt am 1.6.2019 und endet am 31.5.2022. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung des Rahmenvertrages um ein Jahr.
Leistungsgegenstand ist die Fortführung von Software-Assurance sowie der Bezug von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Microsoft Softwareprodukte basierend auf dem Enterprise-Agreement Rahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Firma Microsoft.
Das Mengengerüst entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die einmalige Möglichkeit der Verlängerung des Rahmenvertrags um ein Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Bitte reichen Sie mit dem Angebot vollständig ausgefüllt das Formblatt „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ (Anlage E1) ein. Bitte reichen Sie -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bitte reichen Sie mit dem Angebot vollständig ausgefüllt das Formblatt „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ (Anlage E1) ein. Bitte reichen Sie - falls zutreffend - mit dem Angebot vollständig ausgefüllt das Formblatt „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ (Anlage E1) auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen ein;
2) Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot vollständig ausgefüllt das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“– Anlage E2 – ein;
4) Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot das Formblatt „Drittunternehmensverzeichnis; Unteraufträge/Eignungsleihe“ – Anlage E3 - ein;
5) Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot das Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Anlage E4) ein;
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Der Bieter hat im Fragebogen zur Eignungsprüfung Angaben zum Gesamtumsatz aus den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) zu machen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Der Bieter hat im Fragebogen zur Eignungsprüfung Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Gesamtzahl der beim Bieter beschäftigten Mitarbeiter zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Der Bieter hat im Fragebogen zur Eignungsprüfung Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Gesamtzahl der beim Bieter beschäftigten Mitarbeiter zu machen;
1) Der Bieter hat im Fragebogen zur Eignungsprüfung eine Eigenerklärung abzugeben, dass er bei Beginn der Leistungserbringung als LSP (Licensing Solution Partner) angebotsberechtigt ist.
Ein entsprechender Nachweis wird von der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung gefordert.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-05
11:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 026-057353 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Vergabe soll ein Handelspartnerrahmenvertrag für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance und...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Vergabe soll ein Handelspartnerrahmenvertrag für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance und Dienstleistungen über den Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag Microsoft Enterprise-Agreement Konzernvertrag über eine Laufzeit von 36 Monaten geschlossen werden. Die Laufzeit des Handelspartnerrahmenvertrages beginnt am 1.6.2019 und endet am 31.5.2022. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung des Rahmenvertrages um ein Jahr. Leistungsgegenstand ist die Fortführung von Software-Assurance sowie der Bezug von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Microsoft Softwareprodukte basierend auf dem Enterprise-Agreement Rahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der Firma Microsoft. Das Mengengerüst entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 026-057353
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Handelspartnerrahmenvertrag Microsoft Softwarelizenzen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Crayon Deutschland GmbH
Postanschrift: Inselkammerstraße 12
Postort: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89200050400📞
E-Mail: public.de@crayon.com📧
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle verweist auf die Regelungen zu Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach §160 Absatz 1 bis 3 GWB.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle verweist auf die Regelungen zu Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach §160 Absatz 1 bis 3 GWB.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 085-203604 (2019-04-29)