Beschreibung der Beschaffung
Der AN übernimmt die Betriebsführung zur Aufrechterhaltung des Betriebs der technischen-, baulichen- und Gemeinschaftsanlagen auf der Liegenschaft und den Freiflächen im Bereich des Flurstückes 327. Der Betrieb umfasst dabei den objektbezogenen Regelbetrieb.
Der AN übernimmt zum Betrieb der technischen Anlagen alle notwendigen Schalt- und Kontrollaufgaben (Betriebsführung).
Die Verantwortung besteht aus den in den Leistungsspezifikationen Anlagen 3.), 4.), 5.) und 6.) dargestellten Leistungen.
Zielsetzung ist die Gewährleistung einer gleichbleibend hohen Verfügbarkeit und eines gleichbleibend hohen Leistungsniveaus sowie die kontinuierliche Optimierung des Gebäudebetriebs.
Die Überwachung der Anlagen hat kontinuierlich zu erfolgen, dem entsprechend ist besonders darauf zu achten, dass diese Funktion von Stammpersonal durchgeführt wird, da eine wiederholte Einweisung von Seiten des AG nicht möglich ist und Anlagenkenntnis als Voraussetzung für den Betrieb der Anlagen anzusehen ist.
Der Objektleiter übernimmt alle übergeordneten Tätigkeiten zur Sicherstellung eines reibungslosen Gebäudebetriebs, ist erster Ansprechpartner bei Fragestellungen rund um den Betrieb der eingeschlossenen Gewerke sowie bei Problemen und Störungen und Einhaltung von Terminen und Fristen.
Der AN ist in Abstimmung mit dem AG für die Begleitung aller von den Behörden geforderten und vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen für die in den Anlagen 3.), 4.) und 5.) genannten Installationen verpflichtet. Er steht ebenfalls für etwaige Fragestellungen welche sich aus den eben genannter Prüfungen und Wartungen ergeben zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit dem AG ist zu gewährleisten.
Allgemein umfassen die Tätigkeiten die Bedienung der technischen Anlagen, die Überwachung der technischen- und baulichen Anlagen, die Überprüfung der Füllstände von Betriebs- und Verbrauchsmitteln, Optimierungen im laufenden Betrieb, In- und Außerbetriebnahmen von technischen Anlagen und Anlagenkomponenten und abschließend die regelmäßige Inspektion dieser Anlagen.
Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der VDMA 24186 sowie der Herstellervorgaben. Zielsetzung ist durch fachgerechte und vorbeugende Maßnahmen einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten.