Heranführen Jugendlicher und junger Erwachsener an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für den Stadtbezirk des Jobcenters Spandau (ESF-Förderinstrument Nr. 15)
Für Personen bis zum 25.Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen. Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf. Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose keinwirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jugendbildung
Kurze Beschreibung:
Für Personen bis zum 25.Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose keinwirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Für Personen bis zum 25.Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose keinwirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Jugendbildung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-11 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 239-586911
ABl. S-Ausgabe: 239
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Personen bis zum 25.Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Für Personen bis zum 25.Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose keinwirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Die Maßnahmen und Angebote sollen in 3 Phasen gegliedert werden und insgesamt für die individuelle Teilnahmedauer von 12 Monaten angelegt sein.
Die Teilnahmedauer für die jeweiligen Phasen beträgt grundsätzlich bis zu 3 (Phase I), bis zu 6 (Phase II) und bis zu 3 Monate (Phase III).
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall bis zu weiteren 6 Monaten möglich,wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Phase II und III im Bedarfsfall bis zu weiteren 6 Monaten möglich,wenn die Ziele der Maßnahme noch nicht erreicht wurden. Die Notwendigkeit ist vom AN gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen.
Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmer sollen diese dabei unterstützt werden:
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden,
— Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und
— die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln und zu stabilisieren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 763 200 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung kann maximal für 1 Jahr, bis 31.3.2023, erfolgen. Der unter Punkt II.2.6 angegebene Wert von 763 200 EUR bezieht sich auf eine Laufzeit von 3 Jahren. In diesem Preis ist die Verlängerung inkludiert.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: AZ 15.2019-12-10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtbezirk des Jobcenters Spandau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 2
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Teilnehmer, die die vorgegebenen Eignungskriterien nachweisen (Teilnahmewettbewerb), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1 GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vergabeart: das Ausschreibungsverfahren wird gemäß §§ 97 ff. GWB, dort insbesondere § 130 Abs 1 Satz 1 GWB i. V. m. §§ 64 ff. VgV i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da es sich vorliegend um einen öffentlichen Auftrag über eine soziale Dienstleistung handelt. Eine Bietervorauswahl ist noch nicht getroffen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30901383-16📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 30901376-13 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfunggemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfunggemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Quelle: OJS 2019/S 239-586911 (2019-12-10)
Ergänzende Angaben (2020-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Personen bis zum 25.Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Für Personen bis zum 25.Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Quelle: OJS 2020/S 017-037654 (2020-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose keinwirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Zusätzlich sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Ziel anzubieten, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch genommen, therapeutische Behandlungen eingeleitet werden und an Regelangebote zur Aktivierung, Stabilisierung und frühzeitige berufsorientierte Förderung herangeführt wird. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die beteiligten Berliner Jobcenter treten zugleich als Bedarfsträger auf.
Ausschreibungen vom 9.10.2018, 4.1.2019 und 2.5.2019 hatten für die hier ausgeschriebenen Lose keinwirtschaftliches Ergebnis erbracht, deshalb erfolgt eine erneute Ausschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 508 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Für Personen bis zum 25. Lebensjahr, die aufgrund ihrer individuellen Situation Schwierigkeiten haben, am Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt teilzuhaben, sind Leistungen mit dem Ziel zu erbringen, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation abzuschließen oder anders ins Arbeitsleben einzumünden oder Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
— ihre individuellen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen (Schwierigkeiten) zu überwinden;
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Erfahrungen des zum Einsatz kommenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 20 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-24 📅
Name: Creso gGmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 508 800 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfunggemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1. genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfunggemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig. Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1. genannten Vergabekammer zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach
Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.