Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die folgenden geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des Bieters dar (Mindestbedingung). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Unterlagen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Angebot darauf beruft.
Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenz hat jeweils insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der Auftragnehmer;
(iii) Leistungszeitraum (von - bis);
(iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, insbesondere Beschreibung wie die unten beschriebenen Mindestkriterien für die Referenz im Rahmen des Projekts umgesetzt wurden;
(v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke) sowie Beschreibung der Erfüllung der unten aufgeführten Kriterien (i bis iii).
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. 2 Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter genau die verlangte Anzahl (eine bzw. 2) an Referenzen einzutragen und darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Angebot zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde auswählt und einreicht. Sollten mehr als die verlangte Anzahl an Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die geforderten Referenzen im Einzelnen:
Darstellung von 3 Referenzprojekten über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) oder Personalisierung von Chipkarten. Mit den 3 eingereichten Referenzen müssen alle nachfolgend aufgeführten Kriterien nachgewiesen werden. Es genügt dabei, wenn durch jeweils eine Referenz ein Kriterium nachgewiesen wird.
(i) Elektronische und optische Personalisierung von Chipkarten sowie deren sichere Ausgabe an die Endnutzer;
(ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung von Zertifikaten;
(iii) Betrieb eines OCSP-Responder.
Die geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i – iii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können. Der Betrieb der PKI kann andauern.
Die geforderten Kriterien müssen nicht zwingend in einem einzigen Projekt realisiert sein. Es ist ausreichend und zulässig, wenn der Bieter oder die Bietergemeinschaft die geforderten Kriterien insgesamt in verschiedenen Projekten/Referenzen realisiert hat.