Die Stadtentwicklungsgesellschaft Herford mbH plant und realisiert derzeit die Herrichtung der überwiegend leer stehenden Gebäude der ehemaligen Hammersmith-Kaserne zur langfristigen Nutzung durch die Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (FHF NRW). 3 der Gebäude (Häuser 2, 3 und 4) sollen saniert werden und sind für die langfristige Nutzung als Wohnräume für bis zu 360 Studenten und Dozenten vorgesehen. Um das geforderte Raumprogramm in den Häusern unterzubringen, erhalten diese ein weiteres Geschoss als Aufstockung und ein zusätzliches Staffelgeschoss; die im Bestand vorhandenen Dachgeschosse werden dazu zurückgebaut. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk sind die nicht konstruktiven Abbrucharbeiten sowie die Schadstoffsanierung in den Häusern 2, 3 und 4.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Herford mbH plant und realisiert derzeit die Herrichtung der überwiegend leer stehenden Gebäude der ehemaligen Hammersmith-Kaserne zur langfristigen Nutzung durch die Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (FHF NRW). 3 der Gebäude (Häuser 2, 3 und 4) sollen saniert werden und sind für die langfristige Nutzung als Wohnräume für bis zu 360 Studenten und Dozenten vorgesehen. Um das geforderte Raumprogramm in den Häusern unterzubringen, erhalten diese ein weiteres Geschoss als Aufstockung und ein zusätzliches Staffelgeschoss; die im Bestand vorhandenen Dachgeschosse werden dazu zurückgebaut. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk sind die nicht konstruktiven Abbrucharbeiten sowie die Schadstoffsanierung in den Häusern 2, 3 und 4.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Herford mbH plant und realisiert derzeit die Herrichtung der überwiegend leer stehenden Gebäude der ehemaligen Hammersmith-Kaserne zur langfristigen Nutzung durch die Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (FHF NRW). 3 der Gebäude (Häuser 2, 3 und 4) sollen saniert werden und sind für die langfristige Nutzung als Wohnräume für bis zu 360 Studenten und Dozenten vorgesehen. Um das geforderte Raumprogramm in den Häusern unterzubringen, erhalten diese ein weiteres Geschoss als Aufstockung und ein zusätzliches Staffelgeschoss; die im Bestand vorhandenen Dachgeschosse werden dazu zurückgebaut. Gegenstand der auszuführenden Leistungen in diesem Gewerk sind die nicht konstruktiven Abbrucharbeiten sowie die Schadstoffsanierung in den Häusern 2, 3 und 4.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Herford🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH
Postanschrift: Mary-Somerville-Boulevard 4
Postleitzahl: 32049
Postort: Herford
Kontakt
Internetadresse: http://www.seh-herford.de🌏
E-Mail: oliver.neinass@seh-herford.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E48984736🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-02 📅
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Datum des Endes: 2019-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 065-150347
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 248-572207
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Nach § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Haus 2
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ausführung von verschiedenen nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigungsarbeiten in Form der Demontage und Entsorgung von Heizungsanlagen, Abwasserleitungen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen, Elektroinstallationsanlagen und zum Teil asbesthaltigen Bauteilen (u. a. Putz) in Haus 2.
Ausführung von verschiedenen nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigungsarbeiten in Form der Demontage und Entsorgung von Heizungsanlagen, Abwasserleitungen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen, Elektroinstallationsanlagen und zum Teil asbesthaltigen Bauteilen (u. a. Putz) in Haus 2.
Bezeichnung des Loses: Haus 3
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ausführung von verschiedenen nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigungsarbeiten in Form der Demontage und Entsorgung von Heizungsanlagen, Abwasserleitungen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen, Elektroinstallationsanlagen und zum Teil asbesthaltigen Bauteilen (u. a. Putz) in Haus 3.
Ausführung von verschiedenen nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigungsarbeiten in Form der Demontage und Entsorgung von Heizungsanlagen, Abwasserleitungen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen, Elektroinstallationsanlagen und zum Teil asbesthaltigen Bauteilen (u. a. Putz) in Haus 3.
Bezeichnung des Loses: Haus 4
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ausführung von verschiedenen nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigungsarbeiten in Form der Demontage und Entsorgung von Heizungsanlagen, Abwasserleitungen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen, Elektroinstallationsanlagen und zum Teil asbesthaltigen Bauteilen (u. a. Putz) in Haus 4.
Ausführung von verschiedenen nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigungsarbeiten in Form der Demontage und Entsorgung von Heizungsanlagen, Abwasserleitungen, Sanitäranlagen, Lüftungsanlagen, Elektroinstallationsanlagen und zum Teil asbesthaltigen Bauteilen (u. a. Putz) in Haus 4.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herford
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (nicht konstruktive Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigung) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (nicht konstruktive Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigung) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzliste über die Ausführung von nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Arbeiten der Schadstoffbeseitigung innerhalb der letzten 3 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
a) Referenzliste über die Ausführung von nicht-konstruktiven Abbrucharbeiten und Arbeiten der Schadstoffbeseitigung innerhalb der letzten 3 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen;
b) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte; die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen;
b) Anzahl der in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal); zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte; die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen;
c) Sachkundenachweis nach TRGS 519;
d) Zulassung nach Gefahrstoffverordnung und e) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
d) Zulassung nach Gefahrstoffverordnung und e) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen.
Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von nicht konstruktiven Abbrucharbeiten und Arbeiten der Schadstoffbeseitigung auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unter abs. 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von nicht konstruktiven Abbrucharbeiten und Arbeiten der Schadstoffbeseitigung auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unter abs. 3 VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Part mbB
Münsterstraße 1-3
59065 Hamm
Zusätzliche Informationen:
Nach § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link: https://www.subreport.de/E48984736 gestellt werden. Antworten auf Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS beantwortet. Nur dort registrierte Interessenten werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Nicht registrierte Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den vorstehenden Link aufzurufen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link: https://www.subreport.de/E48984736 gestellt werden. Antworten auf Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS beantwortet. Nur dort registrierte Interessenten werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Nicht registrierte Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den vorstehenden Link aufzurufen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 065-150347 (2019-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-21 📅
Name: R.E.U.S.S. Sanierung GmbH
Postanschrift: Gitterseer Str. 19
Postort: Freital
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland 🇩🇪 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
– der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.