Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Frische-Menüschalen und Suppen zur Patientenversorgung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung Menüschalen und Suppen
Produkte/Dienstleistungen: Verarbeitete Lebensmittel📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Frische-Menüschalen und Suppen zur Patientenversorgung des Universitätsklinikums...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung und Lieferung von Frische-Menüschalen und Suppen zur Patientenversorgung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung von Menüschalen und Suppen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verarbeitete Lebensmittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Beschreibung der Beschaffung: s. II.1.4) bezogen auf Kiel (ca. 50 % des Gesamtversorgungsumfangs).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck
Beschreibung der Beschaffung: s. II.1.4) bezogen auf Lübeck (ca. 50 % des Gesamtversorgungsumfangs).
Dauer: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“BF-1. Wirksame Gründung;
BF-11. Erlaubnis zur Berufsausübung;
NA-111. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
BF-1. Wirksame Gründung;
BF-11. Erlaubnis zur Berufsausübung;
NA-111. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument „Angebotsaufforderung“), geregelt und zu beachten! Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise sind dort unter Pkt. IV. 3 aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns (9,99 EUR/h) nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns (9,99 EUR/h) nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG), Einräumung der im TTG vorgesehenen Rechte (Vertragsstrafe, Kündigungsrechte, Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden). Verpflichtungserklärungen nach dem TTG sind mit dem Angebot einzureichen.
Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Nachunternehmer und bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften hat der Auftragnehmer die Verpflichtungen aus § 9 Abs. 3 TTG zu beachten (Hinweis auf den Charakter als öffentlichen Auftrag, Erklärungspflichten zu Tariftreue/Mindestlohn, keine ungünstigeren Bedingungen hinsichtlich der Zahlungsweise).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-18
12:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Lübeck
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (5 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
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Quelle: OJS 2019/S 160-394072 (2019-08-19)