Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 mit feuerwehrtechnischer Beladung nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfeistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Lindau (Bodensee)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27 bestehend aus einem Allradfahrgestell und einem Fahrzeugaufbau.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad der Wertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beladung für ein HLF 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-26
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-26
19:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Wegen der vergaberechtlich erforderlichen elektronischen Angebotsabgabe findet die Submission ebenfalls elektronisch auf der Vergabeplattform statt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Submission findet nach § 55 VgV nichtöffentlich statt. Bieter sind daher nicht zugelassen!”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 164-402047 (2019-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: c/o Verwaltungsgemeinschaft Argental – Kämmerei – z.Hd. Frau Veronika Knitz
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 164-402047
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Hilfeistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Beladung für ein HLF 20
“Die Ausschreibung für das Los 1 wird nach § 63 Abs. 1 Ziff. 3 VgV aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde sowie nach § 63 Abs. 1 Ziff. 4...”
Die Ausschreibung für das Los 1 wird nach § 63 Abs. 1 Ziff. 3 VgV aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde sowie nach § 63 Abs. 1 Ziff. 4 VgV aus schwerwiegenden Gründen, weil eine Finanzierung mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht gesichert ist.
Die Ausschreibung für das Los 2 wird nach § 63 Abs. 1 Ziff. 1 VgV aufgehoben, nachdem für das Los 2 kein Angebot eingereicht wurde.
Es ist geplant, im Rahmen eines neuen Offenen Verfahrens das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit leicht geänderten Ausstattungsumfang in Kürze erneut auszuschreiben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 224-549202 (2019-11-17)