Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-23
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-23.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 630 252 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beethovenstr. 29
74074 Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung: 1 Fahrgestell als Träger für einen Aufbau eines HLF 20 nach DIN 14530-27.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik/Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service/Wartungsfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Zusätzliche Informationen: Direktlink zur Bewertungsmatrix: https://nextcloud.heilbronn.de/f/291447
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beethovenstr. 29, 74074 Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Aufbau für ein HLF 20 nach DIN 14530-27. Das Fahrzeug muss nach einer Nutzung bei der Berufsfeuerwehr von einer Besatzung 1/7 auf eine Besatzung von 1/8...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Aufbau für ein HLF 20 nach DIN 14530-27. Das Fahrzeug muss nach einer Nutzung bei der Berufsfeuerwehr von einer Besatzung 1/7 auf eine Besatzung von 1/8 ohne großen Aufwand umgebaut werden können.
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Dauer: 14
Zusätzliche Informationen:
“Ausführung Los 2 nach Fertigstellung Fahrgestell (Los 1).
Direktlink zur Bewertungsmatrix: https://nextcloud.heilbronn.de/f/291447”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Beladung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Beladung HLF 20.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen mit dem Bieter bei seitherigen Beschaffungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ausführung Los 3 nach Fertigstellung Fahrgestell (Los 1).
Direktlink zur Bewertungsmatrix: https://nextcloud.heilbronn.de/f/291447”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung (nach Ziff. 2.2.6 Angebotsschreiben) darüber, dass der Bieter/Bewerber:
a) nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung (nach Ziff. 2.2.6 Angebotsschreiben) darüber, dass der Bieter/Bewerber:
a) nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
b) die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
c) eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle o.a. Nachweise im Angebotsschreiben ihre Registriernummer im Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates angeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung (nach Ziff. 2.2.6 Angebotsschreiben) darüber, dass der Bieter/ Bewerber:
a) weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung (nach Ziff. 2.2.6 Angebotsschreiben) darüber, dass der Bieter/ Bewerber:
a) weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
b) sich nicht in Liquidation befindet,
c) seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
d) in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle o.a. Nachweise im Angebotsschreiben ihre Registriernummer im Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates angeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Tabellarische Aufstellung (nach Ziff. 2.2.5.2.2 Angebotsschreiben) von mindestens 3 ausgeführten Leistungen für Feuerwehren in Deutschland, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Tabellarische Aufstellung (nach Ziff. 2.2.5.2.2 Angebotsschreiben) von mindestens 3 ausgeführten Leistungen für Feuerwehren in Deutschland, die mit der zu vergebenden Leistung (Löschfahrzeug LF-10 nach DIN 14530-5) vergleichbar sind mit den geforderten Angaben,
— Eigenerklärung darüber, dass der Bieter auf Verlangen ein vergleichbares Fahrzeug bei der Feuerwehr Heilbronn vorführen kann.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Nach Auftragserteilung Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 18 Nr. 2 VOL/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 3 % der Auftragssumme (brutto) für die Gewährleistung. Die Sicherheit kann auch durch die Hinterlegung von Geld geleistet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-29
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-29
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Heilbronn, Rechtsamt
Moltkestr. 35
74072 Heilbronn
Zimmer 24
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E15523374 einzureichen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.”
“Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende,...”
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt -
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7131561241📞
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de📧
Fax: +49 713156161241 📠
URL: https://www.heilbronn.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 133-326406 (2019-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 497604.47 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Ausführung Los 2 nach Fertigstellung Fahrgestell (Los 1).
Zusätzliche Informationen: Ausführung Los 3 nach Fertigstellung Fahrgestell (Los 1).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 133-326406
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fahrgestell
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck & Bus GmbH
Postort: Korntal-Münchingen
Postleitzahl: 70825
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ludwigsburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 91 100 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Aufbau
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schlingmann GmbH Co.KG
Postort: Dissen
Postleitzahl: 49201
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 280 526 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Beladung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wilhelm Barth GmbH & Co.KG
Postort: Fellbach
Postleitzahl: 70736
Region: Rems-Murr-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 125978.47 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt
Quelle: OJS 2019/S 230-564002 (2019-11-26)