Angebotswertung:
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter (= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen. Inländische Bieter führen den Nachweis der Eigenschaft als:
1) Werkstätten für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach § 225 des Neunten Buches Sozialgesetz-buch (SGB IX);
2) Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der §§ 5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes;
3) Inklusionsbetrieb durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.
Ausländische Bieter führen die Nachweise nach Nr. 1 und 2 durch Vorlage einer den dort genannten Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes.
Wenn eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden. Für ausländische Inklusionsbetriebe gilt Nr. 3 entsprechend.
Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen/Nachweise/Erklärungen (Los 1, Teil 1_Fahrgestell): Bestätigung der Normkonformität bzgl. DIN 14530-27 oder gleichwertig für das Fahrgestell, Technische Spezifikationen des Fahrgestells, Angaben: zum Gesamt-/Leergewicht, zu den Achslasten, zur Hinterachsfederung, zum Wendekreisdurchmesser zw. den Wänden, zur Abgasnachbehandlung Fahrgestell-Motor, zum Kraftstoffverbrauch Fahrgestell, zu Tankinhalten Kraft-/Zusatzstoffe Fahrgestell, zum Vollautomatikgetriebe/Retarder, zu den Differentialsperren, zum Untersetzungsgetriebe, zur Wasserdurchfahrtsfähigkeit, zur Fahrbereifung, zur Geschwindigkeitsbegrenzung, zur Bremsanlage und zur Ausstattung mit Assistenzsystemen, zur Berganfahrhilfe, zur Förderleistung des Luftpressers, zur Verstellbarkeit der Lenksäule, zu den Außenspiegeln, zum Fahrlicht/der Beleuchtung des Fahrgestells, zur Lichtmaschine und den Batterien, zur serienmäßigen Abschleppvorrichtung, zu Zugwinkeln/-lasten der Schäkel an Front und Heck des Fahrgestells, zur Anhängekupplung, zur Bedienerschulung.
Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen/Nachweise/Erklärungen (Los 1, Teil 2_Auf- und Ausbau): Bestätigung der Normkonformität bzgl. DIN 14530-27 oder gleichwertig für Aufbau und Ausrüstung, Technische Zeichnung Gesamtfahrzeug mit beiden Seitenansichten, Front-/Heck- und Dachansicht (unter Verwendung eines beispielhaften Fahrgestells, welches allerdings anzugeben ist), Vorläufiger Beladeplan ggf. integriert in Technische Zeichnung, Technische Spezifikationen: Kabine, Kraftstoffanlage, Zugang Kabine/Auftritte Aufbau, Zusatzheizung, Pressluftatmerlagerung, Beleuchtung Mannschaftsraum, Trittstufenbeleuchtung, Aufbau, Auszüge/Schübe, Geräteraumbeleuchtung, Dachbeleuchtung, Hohlraumkonservierung/Korrosionsschutz, Sondersignalanlage, Verkehrswarneinrichtung, Umfeldbeleuchtung, Bordnetz/Energiebilanz, Funkeinbau, Lichtmast, Druckluftabnahme, Feuerlöschkreiselpumpe, „Pump & Roll“, Löschwassertank/Trinkwasserschutz, Grobreinigung, Druckzumischanlage/Spülen & Prüfen, Schaummittelbefüllung, Lautsprecheranlage. Angaben: zu den Achslasten/Gewichtsbilanz, zur Bedienerschulung.
Fortführung siehe VI.4.3)