Beschreibung der Beschaffung
Teilmodernisierung der elektrischen Anlage mit folgendem Leistungsumfang:
— Installation zusätzliche Unterverteilung für Allgemeinstrom,
— Brandschutztechnische Ertüchtigung der ELT-Installation im Treppenhaus
— keine Neuinstallation Wohnungsverteiler,
— Erweiterung Treppenhausbeleuchtung,
— Installation RWA.
Von den bestehenden Hausanschlusskästen werden die neuen Zähleranlagen im KG eingespeist.
Die Zählerschränke sind gemäß den Technischen Anschlussbedingungen der EVH auszuführen.
Notwendige Provisorien sind zu berücksichtigen.
Die Verlegung der neuen Kabel und Leitungen aus den Zählerräumen auf dem jeweiligen Geschoss ist nur über die öffentlichen Flure/ das Treppenhaus möglich. Dabei sind die notwendigen brandschutztechnischen Forderungen (MLAR) zu erfüllen.
Die beschriebenen Leistungen sind als fertige Leistungen, einschließlich der für die Ausführung erforderlichen Nebenleistungen zu kalkulieren.
Zu beachten ist, das das Gebäude eine vorhandene Elektroinstallation besitzt, die nicht in allen Teilen den aktuell gültigen Normen und Vorschriften entspricht, jedoch dem „Bestandsschutz“ unterliegt.
Insbesondere sind Teile der Installation in der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes üblichen Netzform TN-C ausgeführt.
Die Baumaßnahme stellt die Grundvoraussetzung für die Umstellung der Gebäudeinstallation auf die Netzform TN-S (5-Leiter-System) dar.
Zur Kennzeichnung des weiterhin bestehenden TN-C-Systems ist eine durchgängige Kennzeichnung des PEN-Leiters vorzusehen. Hierbei erfolgt an jeder Verteilung, jedem Hauptschalter, jedem Abgang, die Kennzeichnung des PEN-Leiters mit einem Aufkleber.
Die Zähleranlagen werden komplett entsprechend den TAB der Halle-Netz-GmbH erneuert.
Vorhandene Altinstallation in den Wohnungen wird wieder angeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass diese Installation teilweise mit Aluminium als Leitermaterial ausgeführt ist.