Implementierung und fachlicher IT-Betrieb der Zeitwirtschaft und der Personalabrechnung auf Basis von SAP ERP HCM für die Autobahn GmbH des Bundes (ERP Personal 3.2)
Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Die Verantwortung hierfür wird die am 13.9.2018 in Berlin gegründete Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) übernehmen, in der zum Betriebsbeginn am 1.1.2021 rund 15 000 Beschäftigte tätig sein werden, verteilt auf die Zentrale (Projektstandort) und weitere Betriebsstandorte bundesweit. Das Personal-IT-System wird einen zentralen Baustein der IT-Architektur der Autobahn GmbH darstellen und in eine gesamthafte SAP-ERP-Lösung eingebettet sein. Alle personalbezogenen Prozesse der Personalabrechnung und Zeitwirtschaft werden vollständig in diesem System abgebildet.
Die Vergabe umfasst die Implementierung und den fachlichen IT-Betrieb des SAP Personalsystems „ERP HCM“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Implementierung und fachlicher IT-Betrieb der Zeitwirtschaft und der Personalabrechnung auf Basis von SAP ERP HCM für die Autobahn GmbH des Bundes (ERP...”
Titel
Implementierung und fachlicher IT-Betrieb der Zeitwirtschaft und der Personalabrechnung auf Basis von SAP ERP HCM für die Autobahn GmbH des Bundes (ERP Personal 3.2)
IGA-ERP Personal 3.2
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Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Die Verantwortung hierfür wird die am 13.9.2018 in Berlin gegründete Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) übernehmen, in der zum Betriebsbeginn am 1.1.2021 rund 15 000 Beschäftigte tätig sein werden, verteilt auf die Zentrale (Projektstandort) und weitere Betriebsstandorte bundesweit. Das Personal-IT-System wird einen zentralen Baustein der IT-Architektur der Autobahn GmbH darstellen und in eine gesamthafte SAP-ERP-Lösung eingebettet sein. Alle personalbezogenen Prozesse der Personalabrechnung und Zeitwirtschaft werden vollständig in diesem System abgebildet.
Die Vergabe umfasst die Implementierung und den fachlichen IT-Betrieb des SAP Personalsystems „ERP HCM“.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Konfiguration📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Überwiegend am Hauptsitz der Autobahn GmbH
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes wird aktuell aufgebaut. Im Zuge des Aufbaus der Gesellschaft werden die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes wird aktuell aufgebaut. Im Zuge des Aufbaus der Gesellschaft werden die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) mit Wirkung zum 1.1.2019 und die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und –bau GmbH zum 1.1.2020 auf die Gesellschaft verschmolzen. Leistungen der Kernprozesse Planen, Bauen, Betreiben, Erhalten werden noch bis zum 31.12.2020 im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Bundesländern durchgeführt, Leistungen des Kernprozesses Finanzierung bereits ab Verschmelzung der VIFG auf die Autobahn GmbH. Zum Stichtag 1.1.2021 („Tag 1“) müssen dann alle Kernprozesse von der Autobahn GmbH dargestellt werden. Hierbei ist außerdem zu berücksichtigen, dass relevante Kernprozesse des Personalwesens bereits zum 1.10.2020 in den Pilotbetrieb gehen.
Hierzu benötigt die Autobahn GmbH eine Lösung, die die Durchführung aller benötigten Personalprozesse effizient ermöglicht und optimal unterstützt. Diese soll angesichts der bereits bestehenden Systeme als SAP-Lösung auf Basis von SAP ERP HCM geschaffen werden. Die hierfür zu implementierenden Prozesse werden durch die Autobahn GmbH konzeptioniert.
Die Vergabe umfasst die Implementierung einschließlich der technischen Konzeption, die Konfiguration des IT-Systems SAP ERP HCM sowie deren Anbindung an Umsysteme zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung auf Basis neuer Anforderungen. Zudem muss eine Bereitstellung und Administration einer temporären SAP ERP HCM Entwicklungs- und Testumgebung sowie deren Umzug in die IT-Zielinfrastruktur des Auftraggebers erfolgen. Weitere Leistungsbestandteile sind die Durchführung von Tester-, Administratoren- und Key User-Schulungen, die technische Konzeption und Durchführung der Migration von Produktivdaten, sowie die Begleitung und Durchführung von Funktions-, Integrations-, Schnittstellen- und Migrationstests. Auch die Unterstützung von Probe- und Pilotbetrieb ist Bestandteil dieser Vergabe.
Zusätzlich umfasst diese Vergabe den fachlichen IT-Betrieb, welcher die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, einen fachlichen Second-Level Support sowie die Planung und Durchführung eines Änderungsmanagements beinhaltet.
Eine Verlängerung des fachlichen IT-Betriebs von jeweils 12 Monaten (für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025) ist optional möglich.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optional bis zu 3-mal um jeweils 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1) Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter beruft (§ 47 VgV);
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft):
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
3.1)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
3.1) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
3.2) Angabe von Unternehmensdaten:
Umsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018).
Hinweis: Sofern das Geschäftsjahr 2018 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sein sollte, ist der Umsatz der Geschäftsjahre 2015-2017 anzugeben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Zu 3.1): Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für...”
Zu 3.1): Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall.
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.
Zu 3.2): Angabe von Unternehmensdaten, Vorlage der Eigenerklärungen:
— Der Bieter muss erklären, dass seine Umsatzerlöse im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018) zumindest jeweils 6 000 000 EUR pro Geschäftsjahr betragen haben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1) Bestehen von Zertifizierungen oder gleichwertigen Nachweisen über:
— Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1) Bestehen von Zertifizierungen oder gleichwertigen Nachweisen über:
— Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem,
— Informationssicherheitsmanagementsystem,
— Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder
— Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 (nativ).
4.2) Mitarbeiterzahlen der Geschäftsjahre 2018 und 2019 mit Expertise in der Implementierung von SAP ERP HCM (mindestens 3-jährige Berufserfahrung);
4.3) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Durch die Referenzen müssen Erfahrungen bei der Implementierung und Einführung eines SAP ERP HCM Systems für Zeitwirtschaft (PT) und Personalabrechnung (PY) inklusive dem Modul Personalmanagement (PA) im öffentlichen Sektor nachgewiesen werden;
4.4) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Durch die Referenzen müssen Erfahrungen beim fachlichen IT-Betrieb eines SAP ERP HCM Systems für Zeitwirtschaft (PT) und Personalabrechnung (PY) inklusive dem Modul Personalmanagement (PA) nachgewiesen werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 4.1: Vorlage der Eigenerklärungen:
— Qualitätsmanagementsystem: Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein. Bei Angabe...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 4.1: Vorlage der Eigenerklärungen:
— Qualitätsmanagementsystem: Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate oder Eigenerklärungen hat der Bieter über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Abgabe einer Eigenerklärung oder Nachweis, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 Zertifizierung oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem besteht.
— Informationssicherheitsmanagementsystem:
Abgabe einer Eigenerklärung und Erbringung von Nachweisen zur Erreichung eines mit der Standardabsicherung des IT-Grundschutzes vergleichbaren Schutzniveaus (Anforderungen siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html). Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein und die für die auftragsgegenständliche Leistung relevanten Anwendungsbereiche umfassen. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate oder Eigenerklärungen hat der Bieter über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Zu 4.2: Der Bieter muss erklären, dass er über mindestens 5 Mitarbeiter mit der geforderten Expertise je SAP ERP HCM Modul (PA, PY, PT) in den Jahren 2018 und 2019 verfügt.
Zu 4.3 und 4.4: Gefordert wird jeweils mindestens eine vergleichbare Referenz, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebende(n) Referenze(n):
— für 4.3:
—— Es müssen mindestens die 3 Module Personaladministration (PA), Personalabrechnung (PY) und Personalzeitwirtschaft (PT) im öffentlichen Sektor implementiert worden sein,
—— Das implementierte System muss dabei erfolgreich getestet und an den Produktivbetrieb übergeben worden sein.
— für 4.4:
—— Es müssen mindestens die 3 Module Personaladministration (PA), Personalabrechnung (PY) und Personalzeitwirtschaft (PT) für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten fachlich betrieben worden sein (Produktivbetrieb).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten sowie weiterer schützenswerter Informationen erfolgt ausschließlich auf technischen Infrastrukturen, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten sowie weiterer schützenswerter Informationen erfolgt ausschließlich auf technischen Infrastrukturen, die sich physikalisch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-03
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 22.5.2019, 12.00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Vilemombler Str. 123
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-123455📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 084-200673 (2019-04-25)
Ergänzende Angaben (2019-05-28)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 084-200673
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-06-03 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-04 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-06-03 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-04 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2019/S 104-253720 (2019-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Implementierung und fachlicher IT-Betrieb der Zeitwirtschaft und der Personalabrechnung auf Basis von SAP ERP HCM für die Autobahn GmbH des Bundes (ERP...”
Titel
Implementierung und fachlicher IT-Betrieb der Zeitwirtschaft und der Personalabrechnung auf Basis von SAP ERP HCM für die Autobahn GmbH des Bundes (ERP Personal 3.2).
IGA-ERP Personal 3.2
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Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden die Bundesautobahnen ab dem 1.1.2021 nicht mehr durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Die Verantwortung hierfür wird die am 13. September 2018 in Berlin gegründete Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) übernehmen, in der zum Betriebsbeginn am 1.1.2021 rund 15 000 Beschäftigte tätig sein werden, verteilt auf die Zentrale (Projektstandort) und weitere Betriebsstandorte bundesweit. Das Personal-IT-System wird einen zentralen Baustein der IT-Architektur der Autobahn GmbH darstellen und in eine gesamthafte SAP-ERP-Lösung eingebettet sein. Alle personalbezogenen Prozesse der Personalabrechnung und Zeitwirtschaft werden vollständig in diesem System abgebildet.
Die Vergabe umfasst die Implementierung und den fachlichen IT-Betrieb des SAP Personalsystems „ERP HCM“.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes wird aktuell aufgebaut. Im Zuge des Aufbaus der Gesellschaft werden die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes wird aktuell aufgebaut. Im Zuge des Aufbaus der Gesellschaft werden die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) mit Wirkung zum 1.1.2019 und die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und –bau GmbH zum 1.1.2020 auf die Gesellschaft verschmolzen. Leistungen der Kernprozesse Planen, Bauen, Betreiben, Erhalten werden noch bis zum 31.12.2020 im Rahmen der Auftragsverwaltung von den Bundesländern durchgeführt, Leistungen des Kernprozesses Finanzierung bereits ab Verschmelzung der VIFG auf die Autobahn GmbH. Zum Stichtag 1.1.2021 („Tag 1“) müssen dann alle Kernprozesse von der Autobahn GmbH dargestellt werden. Hierbei ist außerdem zu berücksichtigen, dass relevante Kernprozesse des Personalwesens bereits zum 1.10.2020 in den Pilotbetrieb gehen.
Hierzu benötigt die Autobahn GmbH eine Lösung, die die Durchführung aller benötigten Personalprozesse effizient ermöglicht und optimal unterstützt. Diese soll angesichts der bereits bestehen…
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 084-200673
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Implementierung und fachlicher IT-Betrieb der Zeitwirtschaft und der Personalabrechnung auf Basis von SAP ERP HCM für die Autobahn GmbH des Bundes (ERP Personal 3.2)”
Titel
Implementierung und fachlicher IT-Betrieb der Zeitwirtschaft und der Personalabrechnung auf Basis von SAP ERP HCM für die Autobahn GmbH des Bundes (ERP Personal 3.2)
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 123-301117 (2019-06-26)