Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt anhand der Auswertung der Teilnahmeanträge und folgender Eignungskriterien:
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Darstellung des Unternehmens mit Tätigkeitsschwerpunkten 30 %
Unternehmensberatung, Machbarkeitsstudien, Innovationsförderung, Fachkräftesicherung, Existenz- und Standortgründung, Standortsicherung und -erweiterung, Standortentwicklung und -vermarktung, Umgang mit Innovationspotentialen, Aufbau und Stärkung von Wissens- und
Technologietransfers, Fördermittelrecht Brandenburg/Bund/EU
Begleitung Forschung und Entwicklung
Abdeckung von mindestens 3 Tätigkeitsfeldern 1 Punkt
Abdeckung bis zu von 5 Tätigkeitsfelder 2 Punkte
Abdeckung von bis zu 6 Tätigkeitsfelder 3 Punkte
2. technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2a. Referenzen 45 %
Unternehmensberatung, Machbarkeitsstudien, Innovationsförderung, Fachkräftesicherung, Existenz- und Standortgründung, Standortsicherung und -erweiterung
Standortentwicklung und -vermarktung, Umgang mit Innovationspotentialen, Aufbau und Stärkung von Wissens- und
Technologietransfers, Begleitung Forschung und Entwicklung
< 2 Referenzen aus o. g. Tätigkeitsfeldern 0 Punkt
2 Referenzen aus o. g. Tätigkeitsfeldern 1 Punkte
3 Referenzen aus o. g. Tätigkeitsfeldern 2 Punkte
4 Referenzen aus o. g. Tätigkeitsfeldern 3 Punkte
5 Referenzen aus o. g. Tätigkeitsfeldern 4 Punkte
> 5 Referenzen aus o. g. Tätigkeitsfeldern 5 Punkte
2 b. Maßnahmen zur Qualitätssicherung – 25 %.
— Erläuterungen zur Terminaufsicht und Maßnahmen zur Terminsteuerung
— Maßnahmen zur inhaltlichen Kontrolle der Auftragsdurchführung
— Kontrollmaßnahmen/Überwachung der erwarteten Projektdurchführungstiefe
— Maßnahmen zur Prozessoptimierung
0 Punkt erhält der Bewerber, wenn die Angaben aus den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers keine Aussagen zu Maßnahmen der Qualitätssicherung enthalten
1 Punkte erhält der Bewerber, wenn die Angaben aus den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers sehr geringe Aussagen enthält und eine mangelhafte Erfüllung erwarten lässt;
2 Punkte erhält der Bewerber, wenn die Angaben aus den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers geringe Aussagen (lediglich auf 2 Maßnahmen wurde Bezug genommen) enthält und eine befriedigende Erfüllung erwarten lässt;
3 Punkte erhält der Bewerber, wenn die Angaben aus den vorgelegten Unterlagen sich auf mindestens 3 Maßnahmen bezieht und eine gute Erfüllung erwarten lässt;
4 Punkte erhält ein Bewerber, wenn die Angaben aus den vorgelegten Unterlagen alle o. g. Maßnahmen erläutert wurden und eine sehr gute Erfüllung erwarten lässt;
5 Punkte erhält ein Bewerber, wenn die Angaben aus den vorgelegten Unterlagen aus Sicht des Auftraggebers eine sehr gute Erfüllung der Grundanforderungen erwarten lässt und weitere Maßnahmen über den o. g. Anhaltspunkten einbezogen wurden;
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.