Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Angaben zum Nachweis der Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Mindestkriterien sind im den Vergabeunterlagen beigefügten Bieterbogen zu erklären.
A) Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens anhand von mindestens 2 projektvergleichbaren Referenzen.
Eine Referenz ist projektvergleichbar, wenn es sich um Bauleistungen handelt, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, hier: Mauerarbeiten an einer Klinkerfassade eines denkmalgeschützten Gebäudes (z. B. Ausbesserungen an einer Klinkerfassade, denkmalgerechte Neuverfugung von historischem Mauerwerk, Neumauerung einer Klinkerfassade in traditioneller Bauweise) und sämtliche folgenden Kriterien erfüllt sind:
— denkmalgeschütztes Gebäude,
— Errichtung des Gebäudes vor und einschl. 1945,
— positives Ergebnis liegt vor, wenn die Abnahme innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes erfolgte,
— die Referenz wurde innerhalb der letzten 8 Kalenderjahre erbracht.
Des Weiteren wird eine Referenz nur dann gewertet, wenn Name und die Anschrift der zuständigen Denkmalschutzbehörde genannt wird.
B) Nachweis fachlicher Eignung des technischen Personals für Leitung und Aufsicht und des ausführenden Personals anhand der beruflichen Qualifikation und jeweils mindestens EINER projektvergleichbaren Referenz.
1) Der für die Leistung vorgesehene Bauleiter muss einen für die Maßnahme qualifizierenden Ausbildungsabschluss oder eine entsprechende Qualifikation gemäß Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorweisen, zum Beispiel als Maurer oder einen anderen vergleichbaren Abschluss und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
1.a) Fachliche Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters anhand von mindestens EINER projektvergleichbaren Referenz (s.u.).
2) Der für die Leistung vorgesehene stellvertretende Bauleiter muss einen für die Maßnahme qualifizierenden Ausbildungsabschluss oder eine entsprechende Qualifikation gemäß Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorweisen, zum Beispiel als Maurer oder einen anderen vergleichbaren Abschluss und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
2.a) Fachliche Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Bauleiters anhand von mindestens EINER projektvergleichbaren Referenz (s.u.).
Eine Referenz ist projektvergleichbar, wenn es sich um Bauleistungen handelt, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, hier: Mauerarbeiten an einer Klinkerfassade eines vor oder bis 1945 errichteten Gebäudes (z. B. Ausbesserungen an einer Klinkerfassade, Neuverfugung von historischem Mauerwerk, Neumauerung einer Klinkerfassade in traditioneller Bauweise) und sämtliche folgenden Kriterien erfüllt sind:
— Errichtung des Gebäudes vor und einschl. 1945,
— positives Ergebnis liegt vor, wenn die Abnahme innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes erfolgte,
— die Referenz wurde innerhalb der letzten 8 Kalenderjahre erbracht.