Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterien sind (A) der spezifische Umsatz pro Geschäftsjahr der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (12,5 %) sowie (B) die Vergleichbarkeit der Referenzen in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (87,5 %).
Zu (A): Es wird der spezifische Umsatz pro Geschäftsjahr von 0,00 EUR mit 0 Punkten und von 3 Mio. EUR oder mehr mit max. 12,5 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden spezifischen Geschäftsjahresumsätze werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt. Aus den so für die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet und auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Zu (B): Bei den Referenzen erfolgt die Punktebewertung anhand der Kriterien (B.I) Art, (B.II) Einsatzzeit und (B.III) Nutzeranzahl des bereitgestellten IT-Fachverfahrens.
Zu (B.I) „Art des Fachverfahrens“: Die Bewertung erfolgt je Referenz nach den folgenden 3 Bewertungsstufen:
(1) 87,5 – 60 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines Fachverfahrens, das die informationstechnische Prüfung und Geltendmachung eines Regressanspruchs der öffentlichen Hand gegenüber Zahlungspflichtigen nach Maßgabe des UVG zum Gegenstand hat. Dies umfasst auch solche Fachverfahren, die lediglich als einen von mehreren Bestandteilen die Prüfung und Geltendmachung von UVG-Regressansprüchen beinhalten;
(2) 57,5 – 30 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines Fachverfahrens, das die informationstechnische Prüfung und Geltendmachung sonstiger Zahlungsansprüche der öffentlichen Hand im Sozialwesen gegenüber privaten Zahlungspflichtigen zum Gegenstand hat;
(3) 27,5 – 0 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines sonstigen Fachverfahrens, das die informationstechnische Unterstützung der öffentlichen Hand bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben aus dem Bereich des Sozialwesens zum Gegenstand hat. Die Punktevergabe innerhalb der genannten 3 Bewertungsstufen erfolgt in Abhängigkeit von den weiteren Unterkriterien (B.II) Einsatzzeit und (B.III) Nutzeranzahl des IT-Fachverfahrens.
Zu (B.II) „Einsatzzeit“: Die Punktevergabe für die Einsatzzeit richtet sich danach, ob sich das Fachverfahren mind. 1, mind. 2 oder mind. 3 Jahre im Einsatz befindet. Die Abstufung z.B. für ein Fachverfahren zur Prüfung und Geltendmachung von UVG-Ansprüchen (87,5 – 60 Pkte.) stellt sich danach wie folgt dar: mind. 3 Jahr: 87,5 – 80 Pkte., mind. 2 Jahre; 77,5 – 70 Pkte., mind. 1 Jahre: 67,5 - 60 Pkte.
Zu (B.III) „Nutzeranzahl“: Die Punktevergabe für die Nutzeranzahl richtet sich danach, ob das Fachverfahren von „75 oder mehr Nutzern“, „50 oder mehr Nutzern“, „25 oder mehr Nutzern“ oder „weniger als 25 Nutzer, jedoch mindestens 10 Nutzern“ eingesetzt wird. Die Punktevergabe z.B. für ein Fachverfahren zur Prüfung und Geltendmachung von UVG-Regressansprüchen, das seit mind. 3 Jahren im Einsatz ist (87,5 – 80 Pkte.), stellt sich danach wie folgt dar: 87,5 Pkte.: für 75 oder mehr Nutzer; 85,0 Pkte.: für 50 oder mehr Nutzer; 82,5 Pkte.: für 25 oder mehr Nutzer; 80 Pkte.: für weniger als 25 aber mind. 10 Nutzer.
Nach vorgenanntem Bewertungsschema kann ein Unternehmen je Referenz maximal 87,5 Punkte erzielen. Die maßgebende Punktzahl für das Auswahlkriterium „Referenzen“ ermittelt sich aus dem Durchschnitt der Einzelpunktzahlen der 3 am besten bewerteten Referenzprojekte. Der Gesamtpunktedurchschnitt wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punkte für den „spezifischen Umsatz“ und „Referenzen“ werden addiert. Der Auftraggeber wählt die 3 Bewerber mit den 3 höchsten Gesamtpunktzahlen aus. Bei Punktegleichheit gewinnt der Bewerber, der addiert über die 3 am besten bewerteten Referenzen die höhere Nutzerzahl aufweist. Besteht auch danach noch Punktegleichheit, entscheidet das Los.
HINWEIS: Nähere Angaben zum Auswahlverfahren finden sich im Dokument „Informationsmemorandum“.