Beschaffungsgegenstand ist die Bereitstellung, Installation und Konfiguration (Herbeiführung der Betriebsbereitschaft) eines IT-Fachverfahrens für die Heranziehung des Unterhaltsvorschusses, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen im Rahmen einer Softwareüberlassung auf Zeit, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen beim Auftraggeber sowie Wartungs- und Pflegemaßnahmen (Systemservice) durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens 82 Monaten und maximal 118 Monaten. Weiterer Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind die Anbindungen des IT-Fachverfahrens an EPOS.NRW, an eine Druckstraße, an die im Landesbetrieb NRW verwendete Fassung der eAktenlösung „nscale“ sowie an das Kommunenportal.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: UVG-2019-001
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist die Bereitstellung, Installation und Konfiguration (Herbeiführung der Betriebsbereitschaft) eines IT-Fachverfahrens für die Heranziehung des Unterhaltsvorschusses, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen im Rahmen einer Softwareüberlassung auf Zeit, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen beim Auftraggeber sowie Wartungs- und Pflegemaßnahmen (Systemservice) durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens 82 Monaten und maximal 118 Monaten. Weiterer Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind die Anbindungen des IT-Fachverfahrens an EPOS.NRW, an eine Druckstraße, an die im Landesbetrieb NRW verwendete Fassung der eAktenlösung „nscale“ sowie an das Kommunenportal.
Beschaffungsgegenstand ist die Bereitstellung, Installation und Konfiguration (Herbeiführung der Betriebsbereitschaft) eines IT-Fachverfahrens für die Heranziehung des Unterhaltsvorschusses, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen im Rahmen einer Softwareüberlassung auf Zeit, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen beim Auftraggeber sowie Wartungs- und Pflegemaßnahmen (Systemservice) durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens 82 Monaten und maximal 118 Monaten. Weiterer Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind die Anbindungen des IT-Fachverfahrens an EPOS.NRW, an eine Druckstraße, an die im Landesbetrieb NRW verwendete Fassung der eAktenlösung „nscale“ sowie an das Kommunenportal.
1) Formblätter:
Zur Beantragung der Teilnahme am Verfahren sind zwingend die Formblätter zu verwenden, welche dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb als Anlagen beigefügt sind. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
2) Bewerbergemeinschaft:
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen, der Anlage 1 des Informationsmemorandums auszufüllen hat. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen außerdem das Formblatt Anlage 2 des Informationsmemorandums gemeinsam ausfüllen, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt Anlage 4 des Informationsmemorandums und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit Formblatt Anlage 7 des Informationsmemorandums individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (Anlagen 5 und 6 des Informationsmemorandums) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlagen 5 und 6 nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft;
3) Eignungsleihe:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt Anlage 3 des Informationsmemorandums ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegender in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe unter Verwendung der gestellten Formblätterindividuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
4) Präqualifizierung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (z. B. AVPQ) erfolgen;
5) Einheitliche Europäische Eigenerklärung:
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEMYPLH
Zur Beantragung der Teilnahme am Verfahren sind zwingend die Formblätter zu verwenden, welche dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb als Anlagen beigefügt sind. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
2) Bewerbergemeinschaft:
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen, der Anlage 1 des Informationsmemorandums auszufüllen hat. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen außerdem das Formblatt Anlage 2 des Informationsmemorandums gemeinsam ausfüllen, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt Anlage 4 des Informationsmemorandums und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit Formblatt Anlage 7 des Informationsmemorandums individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (Anlagen 5 und 6 des Informationsmemorandums) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlagen 5 und 6 nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft;
3) Eignungsleihe:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt Anlage 3 des Informationsmemorandums ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegender in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe unter Verwendung der gestellten Formblätterindividuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
4) Präqualifizierung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (z. B. AVPQ) erfolgen;
5) Einheitliche Europäische Eigenerklärung:
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEMYPLH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Heranziehung des Unterhaltsrückgriffes nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ein modernes IT-Fachverfahren zu beschaffen. Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wurden im August 2017 bundesweit der Rahmen festgesetzt und die damit verbundenen Herausforderungen des zukünftigen Systems des Unterhaltsvorschusses geschaffen. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes sieht die Übertragung der Zuständigkeit für die Geltendmachung und die Vollstreckung der nach § 7 UVG übergegangenen Forderungen auf das Land zum 1.7.2019 vor. Der Auftraggeber beabsichtigt, speziell für den Aufgabenbereich der „Heranziehung“ ein IT-Fachverfahren zu beschaffen und einzusetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Bereitstellung, Installation und Konfiguration (Herbeiführung der Betriebsbereitschaft) eines IT-Fachverfahrens für die „Heranziehung“ des Unterhaltsvorschusses, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen im Rahmen einer Softwareüberlassung auf Zeit, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen beim Auftraggeber sowie Wartungs- und Pflegemaßnahmen (Systemservice) durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens 82 Monaten und maximal 118 Monaten. Weiterer Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind die Anbindungen des IT-Fachverfahrens an EPOS.NRW, an eine Druckstraße, an die im Landesbetrieb NRW verwendete Fassung der eAktenlösung „nscale“ sowie an das Kommunenportal.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Heranziehung des Unterhaltsrückgriffes nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ein modernes IT-Fachverfahren zu beschaffen. Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wurden im August 2017 bundesweit der Rahmen festgesetzt und die damit verbundenen Herausforderungen des zukünftigen Systems des Unterhaltsvorschusses geschaffen. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes sieht die Übertragung der Zuständigkeit für die Geltendmachung und die Vollstreckung der nach § 7 UVG übergegangenen Forderungen auf das Land zum 1.7.2019 vor. Der Auftraggeber beabsichtigt, speziell für den Aufgabenbereich der „Heranziehung“ ein IT-Fachverfahren zu beschaffen und einzusetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Bereitstellung, Installation und Konfiguration (Herbeiführung der Betriebsbereitschaft) eines IT-Fachverfahrens für die „Heranziehung“ des Unterhaltsvorschusses, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen im Rahmen einer Softwareüberlassung auf Zeit, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen beim Auftraggeber sowie Wartungs- und Pflegemaßnahmen (Systemservice) durch den Auftragnehmer für einen Zeitraum von mindestens 82 Monaten und maximal 118 Monaten. Weiterer Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind die Anbindungen des IT-Fachverfahrens an EPOS.NRW, an eine Druckstraße, an die im Landesbetrieb NRW verwendete Fassung der eAktenlösung „nscale“ sowie an das Kommunenportal.
Dauer: 82 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitiges Recht des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate (maximale Laufzeit 118 Monate).
Beschreibung der Optionen:
1) Einseitiges Recht des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate (maximale Laufzeit danach insgesamt 82 + 36 = 118 Monate) sowohl bezogen auf die Lizenzen sowie den Systemservice;
2) Einseitiges Recht des Auftraggebers, während der Projektausführung zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Weiterentwicklungen und sonstige Leistungen zu den angebotenen Preisen abzurufen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen und der Durchführung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §§ 123 ff. GWB.
Hinweis: Es ist das Formblatt Anlage 7 des Informationsmemorandums zu verwenden und ggf. um eigene Anlagen zu ergänzen;
2) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
2) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
HINWEIS: Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 4 des „Informationsmemorandums“ zu verwenden und ggf. um eigene Anlagen zu ergänzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Verpflichtung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlags abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Verpflichtung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlags abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen;
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist;
3) Eigenerklärung über den Umsatz pro Geschäftsjahr in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Hinweis: zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 des „Informationsmemorandums“ zu verwenden und ggf. um eigene Anlagen zu ergänzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit einer aussagekräftigen Beschreibung der Bereitstellung eines IT-Fachverfahrens sowie ggf. der hierfür erbrachten Schulungs-, Support- und Wartungsleistungen, des Leistungszeitraums, des Auftragsvolumens sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers;
1) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit einer aussagekräftigen Beschreibung der Bereitstellung eines IT-Fachverfahrens sowie ggf. der hierfür erbrachten Schulungs-, Support- und Wartungsleistungen, des Leistungszeitraums, des Auftragsvolumens sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers;
2) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2016, 2017, 2018);
3) Eigenerklärung über die Anzahl und Funktionen der technischen Fachkräfte, die im Unternehmen für die Bereitstellung, Implementierung, Konfiguration und Schulung von IT-Fachverfahren sowie für deren Wartung und Support eingesetzt werden;
4) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern bereits eine derartige Aussage möglich ist.
HINWEIS: Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 6 des „Informationsmemorandums“ zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Referenzen (zu 1):
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenz über die Bereitstellung eines IT-Fachverfahrens in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nachweisen. Bei den Referenzen über die Bereitstellung eines IT-Fachverfahrens muss es sich
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenz über die Bereitstellung eines IT-Fachverfahrens in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nachweisen. Bei den Referenzen über die Bereitstellung eines IT-Fachverfahrens muss es sich
(1) um eine informationstechnische Unterstützung der öffentlichen Hand bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben aus dem Bereich des Sozialwesens handeln; ausgenommen sind einfache Berechnungstools, wie z. B. Excel-Anwendungen;
(2) Das IT-Fachverfahren muss bei mindestens 10 Nutzern im Einsatz sein und
(3) es muss bereits seit mindestens einem Jahr in Betrieb sein. Kommt dasselbe IT-Fachverfahren an unterschiedlichen Standorten (z. B. in mehreren Kommunen oder in unterschiedlichen Behörden) zum Einsatz, so zählt das an jedem einzelnen Standort bereitgestellte IT-Fachverfahren jeweils als einzelnes Referenzprojekt.
(3) es muss bereits seit mindestens einem Jahr in Betrieb sein. Kommt dasselbe IT-Fachverfahren an unterschiedlichen Standorten (z. B. in mehreren Kommunen oder in unterschiedlichen Behörden) zum Einsatz, so zählt das an jedem einzelnen Standort bereitgestellte IT-Fachverfahren jeweils als einzelnes Referenzprojekt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, sowie Kenntnisnahme, dass bei einem Verstoß der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (Verpflichtungserklärung „Scientology Schutzklausel“).
Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, sowie Kenntnisnahme, dass bei einem Verstoß der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (Verpflichtungserklärung „Scientology Schutzklausel“).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auswahlkriterien sind (A) der spezifische Umsatz pro Geschäftsjahr der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (12,5 %) sowie (B) die Vergleichbarkeit der Referenzen in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (87,5 %).
Zu (A): Es wird der spezifische Umsatz pro Geschäftsjahr von 0,00 EUR mit 0 Punkten und von 3 Mio. EUR oder mehr mit max. 12,5 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden spezifischen Geschäftsjahresumsätze werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt. Aus den so für die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet und auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zu (A): Es wird der spezifische Umsatz pro Geschäftsjahr von 0,00 EUR mit 0 Punkten und von 3 Mio. EUR oder mehr mit max. 12,5 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden spezifischen Geschäftsjahresumsätze werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt. Aus den so für die Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet und auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Zu (B): Bei den Referenzen erfolgt die Punktebewertung anhand der Kriterien (B.I) Art, (B.II) Einsatzzeit und (B.III) Nutzeranzahl des bereitgestellten IT-Fachverfahrens.
Zu (B.I) „Art des Fachverfahrens“: Die Bewertung erfolgt je Referenz nach den folgenden 3 Bewertungsstufen:
(1) 87,5 – 60 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines Fachverfahrens, das die informationstechnische Prüfung und Geltendmachung eines Regressanspruchs der öffentlichen Hand gegenüber Zahlungspflichtigen nach Maßgabe des UVG zum Gegenstand hat. Dies umfasst auch solche Fachverfahren, die lediglich als einen von mehreren Bestandteilen die Prüfung und Geltendmachung von UVG-Regressansprüchen beinhalten;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) 87,5 – 60 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines Fachverfahrens, das die informationstechnische Prüfung und Geltendmachung eines Regressanspruchs der öffentlichen Hand gegenüber Zahlungspflichtigen nach Maßgabe des UVG zum Gegenstand hat. Dies umfasst auch solche Fachverfahren, die lediglich als einen von mehreren Bestandteilen die Prüfung und Geltendmachung von UVG-Regressansprüchen beinhalten;
(2) 57,5 – 30 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines Fachverfahrens, das die informationstechnische Prüfung und Geltendmachung sonstiger Zahlungsansprüche der öffentlichen Hand im Sozialwesen gegenüber privaten Zahlungspflichtigen zum Gegenstand hat;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) 57,5 – 30 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines Fachverfahrens, das die informationstechnische Prüfung und Geltendmachung sonstiger Zahlungsansprüche der öffentlichen Hand im Sozialwesen gegenüber privaten Zahlungspflichtigen zum Gegenstand hat;
(3) 27,5 – 0 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines sonstigen Fachverfahrens, das die informationstechnische Unterstützung der öffentlichen Hand bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben aus dem Bereich des Sozialwesens zum Gegenstand hat. Die Punktevergabe innerhalb der genannten 3 Bewertungsstufen erfolgt in Abhängigkeit von den weiteren Unterkriterien (B.II) Einsatzzeit und (B.III) Nutzeranzahl des IT-Fachverfahrens.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) 27,5 – 0 Pkte.: Die dargestellte Referenz betrifft die Bereitstellung eines sonstigen Fachverfahrens, das die informationstechnische Unterstützung der öffentlichen Hand bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben aus dem Bereich des Sozialwesens zum Gegenstand hat. Die Punktevergabe innerhalb der genannten 3 Bewertungsstufen erfolgt in Abhängigkeit von den weiteren Unterkriterien (B.II) Einsatzzeit und (B.III) Nutzeranzahl des IT-Fachverfahrens.
Zu (B.II) „Einsatzzeit“: Die Punktevergabe für die Einsatzzeit richtet sich danach, ob sich das Fachverfahren mind. 1, mind. 2 oder mind. 3 Jahre im Einsatz befindet. Die Abstufung z.B. für ein Fachverfahren zur Prüfung und Geltendmachung von UVG-Ansprüchen (87,5 – 60 Pkte.) stellt sich danach wie folgt dar: mind. 3 Jahr: 87,5 – 80 Pkte., mind. 2 Jahre; 77,5 – 70 Pkte., mind. 1 Jahre: 67,5 - 60 Pkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zu (B.II) „Einsatzzeit“: Die Punktevergabe für die Einsatzzeit richtet sich danach, ob sich das Fachverfahren mind. 1, mind. 2 oder mind. 3 Jahre im Einsatz befindet. Die Abstufung z.B. für ein Fachverfahren zur Prüfung und Geltendmachung von UVG-Ansprüchen (87,5 – 60 Pkte.) stellt sich danach wie folgt dar: mind. 3 Jahr: 87,5 – 80 Pkte., mind. 2 Jahre; 77,5 – 70 Pkte., mind. 1 Jahre: 67,5 - 60 Pkte.
Zu (B.III) „Nutzeranzahl“: Die Punktevergabe für die Nutzeranzahl richtet sich danach, ob das Fachverfahren von „75 oder mehr Nutzern“, „50 oder mehr Nutzern“, „25 oder mehr Nutzern“ oder „weniger als 25 Nutzer, jedoch mindestens 10 Nutzern“ eingesetzt wird. Die Punktevergabe z.B. für ein Fachverfahren zur Prüfung und Geltendmachung von UVG-Regressansprüchen, das seit mind. 3 Jahren im Einsatz ist (87,5 – 80 Pkte.), stellt sich danach wie folgt dar: 87,5 Pkte.: für 75 oder mehr Nutzer; 85,0 Pkte.: für 50 oder mehr Nutzer; 82,5 Pkte.: für 25 oder mehr Nutzer; 80 Pkte.: für weniger als 25 aber mind. 10 Nutzer.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zu (B.III) „Nutzeranzahl“: Die Punktevergabe für die Nutzeranzahl richtet sich danach, ob das Fachverfahren von „75 oder mehr Nutzern“, „50 oder mehr Nutzern“, „25 oder mehr Nutzern“ oder „weniger als 25 Nutzer, jedoch mindestens 10 Nutzern“ eingesetzt wird. Die Punktevergabe z.B. für ein Fachverfahren zur Prüfung und Geltendmachung von UVG-Regressansprüchen, das seit mind. 3 Jahren im Einsatz ist (87,5 – 80 Pkte.), stellt sich danach wie folgt dar: 87,5 Pkte.: für 75 oder mehr Nutzer; 85,0 Pkte.: für 50 oder mehr Nutzer; 82,5 Pkte.: für 25 oder mehr Nutzer; 80 Pkte.: für weniger als 25 aber mind. 10 Nutzer.
Nach vorgenanntem Bewertungsschema kann ein Unternehmen je Referenz maximal 87,5 Punkte erzielen. Die maßgebende Punktzahl für das Auswahlkriterium „Referenzen“ ermittelt sich aus dem Durchschnitt der Einzelpunktzahlen der 3 am besten bewerteten Referenzprojekte. Der Gesamtpunktedurchschnitt wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punkte für den „spezifischen Umsatz“ und „Referenzen“ werden addiert. Der Auftraggeber wählt die 3 Bewerber mit den 3 höchsten Gesamtpunktzahlen aus. Bei Punktegleichheit gewinnt der Bewerber, der addiert über die 3 am besten bewerteten Referenzen die höhere Nutzerzahl aufweist. Besteht auch danach noch Punktegleichheit, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach vorgenanntem Bewertungsschema kann ein Unternehmen je Referenz maximal 87,5 Punkte erzielen. Die maßgebende Punktzahl für das Auswahlkriterium „Referenzen“ ermittelt sich aus dem Durchschnitt der Einzelpunktzahlen der 3 am besten bewerteten Referenzprojekte. Der Gesamtpunktedurchschnitt wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punkte für den „spezifischen Umsatz“ und „Referenzen“ werden addiert. Der Auftraggeber wählt die 3 Bewerber mit den 3 höchsten Gesamtpunktzahlen aus. Bei Punktegleichheit gewinnt der Bewerber, der addiert über die 3 am besten bewerteten Referenzen die höhere Nutzerzahl aufweist. Besteht auch danach noch Punktegleichheit, entscheidet das Los.
HINWEIS: Nähere Angaben zum Auswahlverfahren finden sich im Dokument „Informationsmemorandum“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zur Beantragung der Teilnahme am Verfahren sind zwingend die Formblätter zu verwenden, welche dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb als Anlagen beigefügt sind. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
Zur Beantragung der Teilnahme am Verfahren sind zwingend die Formblätter zu verwenden, welche dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb als Anlagen beigefügt sind. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beigefügt werden;
2) Bewerbergemeinschaft:
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen, der Anlage 1 des Informationsmemorandums auszufüllen hat. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen außerdem das Formblatt Anlage 2 des Informationsmemorandums gemeinsam ausfüllen, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt Anlage 4 des Informationsmemorandums und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit Formblatt Anlage 7 des Informationsmemorandums individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (Anlagen 5 und 6 des Informationsmemorandums) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlagen 5 und 6 nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft;
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen, der Anlage 1 des Informationsmemorandums auszufüllen hat. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen außerdem das Formblatt Anlage 2 des Informationsmemorandums gemeinsam ausfüllen, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt Anlage 4 des Informationsmemorandums und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit Formblatt Anlage 7 des Informationsmemorandums individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (Anlagen 5 und 6 des Informationsmemorandums) kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlagen 5 und 6 nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft;
3) Eignungsleihe:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt Anlage 3 des Informationsmemorandums ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegender in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe unter Verwendung der gestellten Formblätterindividuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt Anlage 3 des Informationsmemorandums ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegender in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe unter Verwendung der gestellten Formblätterindividuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
4) Präqualifizierung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (z. B. AVPQ) erfolgen;
5) Einheitliche Europäische Eigenerklärung:
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.