Anmerkung zu III.2 Bedingungen für den Auftrag
1) Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.
Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert.
Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen; fehlende Eintragungen des Bieters in der Leistungsbeschreibung. Diese werden nicht nachgefordert und das jeweilige Angebot wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
2) Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet;
3) Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen (Anlage 5) auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 7) auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Drittunternehmen beteiligt;
4) Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich zur Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise Drittunternehmen (Nachunternehmer, auch Konzernunternehmen, Muttergesellschaften etc., ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen) bedienen wird. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1. von Bietergemeinschaften in Ziffer 2. Im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen sind der/die Leistungsteil/e des/ der Drittunternehmen/s anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird;
5) Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/ der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Es ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die geforderten Angaben, Erklärungen usw. innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
7) Ferner haben die Bieter bei Angebotsabgabe entsprechend der Vergabeunterlagen Testgeräte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Eine Entschädigung oder Vergütung für ggf. notwendige Testmuster/-materialien wird nicht gewährt. Testzeitraum 08.01. – 22.1.2020;
8) Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt (TED) bis zur Abgabe der Angebote zu verfolgen haben, um evtl. Ergänzungen/Änderungen der Bekanntmachung, die für die Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, zu erfahren.
Weitere Details: siehe Vergabeunterlagen.