Klinikum Stuttgart – Einkaufsdienstleistungen für medizinischen und pflegerischen Sachbedarf

Klinikum Stuttgart

Das Klinikum Stuttgart beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorangehenden europaweiten Teilnahmewettbewerb eine mehrjährige Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen im Bereich medizinischer und pflegerischer Sachbedarf, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf und sowie zusätzlicher Dienstleistungen an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen zu vergeben. Der Auftraggeber ist daran interessiert, ggf. auch im Investitionsgüterbereich die Konditionen und Dienstleistungsangebote des Auftragnehmers zu nutzen. Eine Exklusivität in diesem Bereich kann nicht zugesagt werden. Mit der zukünftigen Rahmenvereinbarung sollen Einkaufsdienstleistungen abgerufen werden können und zusätzliche Leistungen zur fachlichen Beratung zu beschaffungsrelevanten Themen mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung der Wirtschaftlichkeit in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Stuttgart mit der Ausschreibung einen entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartner auszuwählen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-08 Auftragsbekanntmachung
2019-03-08 Ergänzende Angaben
2019-10-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffungsberatung
Referenznummer: 2018/3390
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Stuttgart beabsichtigt, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorangehenden europaweiten Teilnahmewettbewerb eine mehrjährige Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen im Bereich medizinischer und pflegerischer Sachbedarf, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf und sowie zusätzlicher Dienstleistungen an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen zu vergeben. Der Auftraggeber ist daran interessiert, ggf. auch im Investitionsgüterbereich die Konditionen und Dienstleistungsangebote des Auftragnehmers zu nutzen. Eine Exklusivität in diesem Bereich kann nicht zugesagt werden. Mit der zukünftigen Rahmenvereinbarung sollen Einkaufsdienstleistungen abgerufen werden können und zusätzliche Leistungen zur fachlichen Beratung zu beschaffungsrelevanten Themen mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung der Wirtschaftlichkeit in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Stuttgart mit der Ausschreibung einen entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartner auszuwählen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschaffungsberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Stuttgart
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-stuttgart.de 🌏
E-Mail: ks-einkaufsdienstleistungen@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYQZ1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYQZ1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 030-067599
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 191-431810
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYQZ1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Stuttgart ist mit seinen 3 Häusern Katharinenhospital, Krankenhaus Bad Cannstatt und Olgahospital ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Träger der wirtschaftlich selbständigen gemeinnützigen Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts ist die Landeshauptstadt Stuttgart. Das Klinikum Stuttgart gehört zu den größten und leistungsfähigsten Krankenhäusern in Deutschland mit mehr als 50 Kliniken und Instituten. Die 3 Häuser des Klinikums verfügen über ca. 2 200 Planbetten und tagesklinische Behandlungsplätze. Jährlich werden rund 90 000 Patienten stationär behandelt. Hinzu kommen etwa 500 000 ambulant versorgte Fälle pro Jahr. Das klinische Gesamtbeschaffungsvolumen in den Bereichen medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf des Klinikum Stuttgart beträgt derzeit rund 60 Mio. EUR netto pro Jahr. Dem Beschaffungswesen im klinischen Bereich kommt ein sehr hoher wirtschaftlicher sowie strategischer Stellenwert zu. Neben der Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungsmaßnahmen an sich, ist für eine nachhaltige Effizienzsteigerung auch eine klinikspezifische Optimierung der beschaffungsrelevanten Prozesse und Einkaufsstrategien sowie die Klärung damit zusammenhängender Aufgabenstellungen erforderlich. Bei der Realisierung dieser Einsparungen steht die Änderung des Sortiments nicht im Vordergrund. Dabei ist auch die zunehmende Digitalisierung im klinischen Beschaffungswesen zu berücksichtigen. Mit der beabsichtigten Ausschreibung der Rahmenvereinbarung sollen daher nicht lediglich Einkaufsdienstleistungen für die Bereiche medizinischer und pflegerischer Sachbedarf sowie Investitionsgüter nebst Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen zur fachlichen Beratung des Klinikum Stuttgart zu beschaffungsrelevanten Themen abgerufen werden können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Stuttgart mit dem angestrebten Ausschreibungsverfahren einen entsprechend geeigneten und leistungsfähigen Kooperationspartner auszuwählen.
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungsgegenstände:
(1) Fachliche Einkaufsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber) im klinischen Bereich bezogen auf folgende Warengruppen:
(a) Allgemeinen medizinischen und pflegerischen Sachbedarf (Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialen, dabei insbesondere Implantate, Herzschrittmacher, Desinfektions- und Hygienebedarf, Laborbedarf, Therapiebedarf, Infusionszubehör, Blutentnahme, Katheter, Drainagen, Beatmung, Funktionsdiagnostik, Dialysebedarf, Röntgenbedarf, chirurgische Instrumente und Zubehör, OP-Bedarf, Nahtmaterial, Sterilisationsbedarf);
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(b) auf Anfrage des Auftraggebers: Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik).
(2) Weitere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen wie bspw. „Digitalisierung der Bestellprozesse“.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 12 Monate.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Sofern dies zutrifft, bitte einen solchen Nachweis als Anlage PL6 dem Teilnahmeformular beifügen.
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Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise persönlichen Lage sind zu erbringen:
PL1.
Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
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PL2.
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie ist ausreichend).
PL3.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
PL4.
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Unternehmen auf die sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
WL1.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
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Mindeststandards:
WL2.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
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(Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
TL1.
Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, fachberatende Tätigkeit, sonstiges) in den letzten 3 Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
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TL2.
Eigenerklärung über das jährliche Volumen in Euro in Bezug auf das medizinische Verbrauchsmaterial und der Implantate in den letzten 3 Jahren, die der Bewerber an alle Kooperationspartner/Mitglieder seiner Einkaufsgemeinschaft vermittelt hat.
TL3.
Referenzen:
Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen) für Auftraggeber, die Maximalversorger sind.
Die Referenzen sind in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag unter Bezeichnung folgender Angaben aufzuführen:
— genaue Beschreibung des Auftrags,
— erbrachte Dienstleistungen,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Angaben zum Umfang/Größe (insbes. Bettenzahl) des Auftraggebers,
— Angaben in Bezug auf die Warengruppen für die der Einkaufsdienstleister für den Auftraggeber/Referenzgeber die Lieferung von Sachbedarf und Investitionsgütern vermittelte (dabei müssen mindestens Angaben zu folgenden Warengruppen gemacht werden: allgemeiner medizinischer und pflegerischer Sachbedarf (Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialen, dabei insbesondere Implantate, Herzschrittmacher, Desinfektions- und Hygienebedarf, Laborbedarf, Therapiebedarf, Infusionszubehör, Blutentnahme, Katheter, Drainagen, Beatmung, Funktionsdiagnostik, Dialysebedarf, Röntgenbedarf, chirurgische Instrumente und Zubehör, OP-Bedarf, Nahtmaterial, Sterilisationsbedarf), Investitionsgüter (medizintechnische Systeme und Geräte sowie Technik)),
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— Leistungszeitraum,
— Jährliches Volumen in Euro der vermittelten Lieferungen an medizinischem Verbrauchsmaterial und von Implantaten.
Es sind möglichst nicht mehr als 5 besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren und durch den Bewerber zu priorisieren.
Mindeststandards:
Zu TL3: Es sind mindestens 3 einschlägige vergleichbare Referenzen für Maximalversorger vorzulegen die ein jährliches Volumen von 30 Mio. EUR der vermittelten Lieferungen an medizinischem Verbrauchsmaterial und von Implantaten zum Gegenstand hatte. Die Vertragsdauer der Referenzleistung muss mindestens 2 Jahre betragen haben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
PL5.
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in folgendem Verfahren:
Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) anhand folgenden Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll:
(a) In Bezug auf die Höhe des jährlichen Gesamtvolumens in Euro des medizinischen Verbrauchsmaterials und der Implantate in den letzten 3 Jahren, die der Bewerber an alle Kooperationspartner/Mitglieder seiner Einkaufsgemeinschaft vermittelt hat. Ein höheres Gesamtvolumen führt bis zu einer Grenze von 100 Mio. EUR zu einer besseren Bewertung im Bewerbervergleich;
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(b) In Bezug auf die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3 (Mindestreferenzen und weitere Referenzen). Hier wird die Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung
(aa) in Bezug auf die Größe des Auftraggebers/Referenzgebers anhand der Bettenzahl;
(bb) in Bezug auf die Warengruppen für die der Einkaufsdienstleister für den Auftraggeber/Referenzgeber die Lieferung von Sachbedarf und Investitionsgütern vermittelte;
(cc) in Bezug auf das (jährliches) Volumen in EUR der vermittelten Lieferungen an medizinischem Verbrauchsmaterial und von Implantaten an den Auftraggeber/Referenzgeber.
Berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Martiana Spazier, Leitung Servicecenter Einkauf
Internetadresse: www.klinikum-stuttgart.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYQZ1/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Frank Meininger
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 030-067599 (2019-02-08)
Ergänzende Angaben (2019-03-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-117962
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 030-067599
ABl. S-Ausgabe: 51
Quelle: OJS 2019/S 051-117962 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Stuttgart hat im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorangehenden europaweiten Teilnahmewettbewerb eine mehrjährige Rahmenvereinbarung i. S. v. § 21 VgV für Einkaufsdienstleistungen im Bereich medizinischer und pflegerischer Sachbedarf, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf und sowie zusätzlicher Dienstleistungen vergeben. Der Auftraggeber ist daran interessiert, ggf. auch im Investitionsgüterbereich die Konditionen und Dienstleistungsangebote des Auftragnehmers zu nutzen. Eine Exklusivität in diesem Bereich kann nicht zugesagt werden. Mit der zukünftigen Rahmenvereinbarung sollen Einkaufsdienstleistungen abgerufen werden können und zusätzliche Leistungen zur fachlichen Beratung zu beschaffungsrelevanten Themen mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung der Wirtschaftlichkeit in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum Stuttgart mit der Ausschreibung einen entsprechend.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 198-481832
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDDGU

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sachkostenberatung und zum Benchmarking
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Integrationsprozess in die Einkaufsgemeinschaft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Weiterbildungs- und Fortbildungsprogramm
Bieterpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Preis Beispielwarenkorb
Kostenkriterium (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-26 📅
Name: Sana Klinik Einkauf GmbH (SKE)
Postanschrift: Oskar-Messter-Straße 24
Postort: Ismaning
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kröning, Leitung Servicecenter Einkauf

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDDGU
Quelle: OJS 2019/S 198-481832 (2019-10-10)