Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
— Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 12 Monaten in ähnlichem Umfang erbracht wurde. Die Leistung muss ebenfalls aus dem Bereich eines Sanierungsobjektes oder einer vergleichbaren Baustelle stammen. Die Kontaktdaten des Auftraggebers sind anzugeben,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Nachweis einer gültigen Erlaubnis zum Betreiben eines Bewachungsgewerbes (§ 34a Gewerbeordnung),
— Nachweis Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.