Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136 Leasingfahrzeugen als Flottenfahrzeuge mit einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Die Laufleistung der Fahrzeuge variiert zwischen 10 000 und 30 000 km p. a..
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leasingfahrzeuge
2019-10-09-NW-DAL
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136 Leasingfahrzeugen als Flottenfahrzeuge mit einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Die Laufleistung der Fahrzeuge variiert zwischen 10 000 und 30 000 km p. a..
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Limousine
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Limousinen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich auch der Anlage 2aa (alle mit G gekennzeichneten Punkte).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kombiwagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kombiwagen📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich auch der Anlage 2ab (alle mit G gekennzeichneten Punkte).”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Elektro
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrofahrzeuge📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich auch der Anlage 2ac (alle mit G gekennzeichneten Punkte).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt:
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden (1 000 000 EUR); Sachschäden (1 000 000 EUR) und Vermögenschäden (100 000); Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird:
a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen;
b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angaben von Referenzen:
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben von Referenzen:
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
c) Hinweis Nachunternehmer Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Es ist je Los eine Referenz über eine innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leasingleistung, die nach Art,Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Es ist je Los eine Referenz über eine innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbrachte Leasingleistung, die nach Art,Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) und zu 40 Prozent mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, nachzuweisen.
Wahlweise können je Los 2 Referenzen eingereicht werden, die nach Art, Umfang (Anzahl der Fahrzeuge) und zu je mindestens 35 Prozent mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Wird auf alle Lose geboten, so ist der Nachweis durch mindestens 3 Referenzen zu erbringen, die je die Summe von mindestens 25 Prozent abdecken (d.h. 3 Referenzen mit jeweils mindestens 34 Fahrzeugen).
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-12
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-12
09:01 📅
“I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die...”
I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt;
II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD636
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“.
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Quelle: OJS 2019/S 197-477711 (2019-10-09)
Ergänzende Angaben (2019-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136 Leasingfahrzeugen als Flottenfahrzeuge mit einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Die Laufleistung der Fahrzeuge variiert zwischen 10 000 und 30 000 km p.a..
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 197-477711
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-11-12 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-19 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebotes
Alter Wert
Datum: 2019-12-03 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2020-01-14 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-11-12 📅
Zeit: 09:01
Neuer Wert
Datum: 2019-11-19 📅
Zeit: 09:01
Quelle: OJS 2019/S 219-537440 (2019-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BüvA_Leasingfahrzeuge
BüvA_2019-10-09-NW-DAL
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 197-477711
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Sachsengarage
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Limousine Phase 1 Rahmenvereinbarung mit mehreren
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sachsengarage GmbH
Postanschrift: Reisewitzer Straße 82
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Kombi Phase 1 Rahmenvereinbarung mit mehreren
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: Vw
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Volkswagen Leasing GmbH
Postanschrift: Gifhorner Str. 28
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38112
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VW Leasing GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Vertragsnummer: nicht vergeben
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Elektro
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet...”
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDBZD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
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Quelle: OJS 2020/S 034-079876 (2020-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Ansprechpartnerin Clarissa Drachenberg
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leasingfahrzeuge für die AOK NORDWEST_Phase 2_BüvA
BüvA_2021-08-20-NW-DRA
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den
Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Nordwest beabsichtigt für ihre Mitarbeiter/-innen in den
Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die Beschaffung von voraussichtlich 136 Leasingfahrzeugen als Flottenfahrzeuge mit einer Laufzeit von 36 Monaten als Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Die Laufleistung der Fahrzeuge variiert zwischen 10 000 und 30 000 km p.a..
In der jetzigen Phase 2 werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Dabei ist zu beachten, dass die angebotene Leasingrate maximal identisch mit der festgelegten Leasingrate aus der Phase 1 sein muss. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten und bereits bekanntgemachten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertungskriterien).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Titel: Limousine (Schaltgetriebe)
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2aa (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2aa (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in Phase 1 mit dem Angebot eingereicht und durch eine Teststellung verifiziert. Die bereits in Phase 1 eingereichten Anlagen gelten fort. Eine Änderung der in Anlagen 2aa bis 2ac gemachten Angaben ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn die Auftragnehmerin bewertet die Änderung als höherwertig.
In der jetzigen Phase 2 - erneuter Aufruf zum Wettbewerb: werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien schriftlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lebenszyklus
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Preis (Gewichtung): 70%
Umfang der Beschaffung
Titel: Limousine (Schalt- und Automatikgetriebe)
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2ab (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2ab (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in Phase 1 mit dem Angebot eingereicht und durch eine Teststellung verifiziert. Die bereits in Phase 1 eingereichten Anlagen gelten fort. Eine Änderung der in Anlagen 2aa bis 2ac gemachten Angaben ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn die Auftragnehmerin bewertet die Änderung als höherwertig.
In der jetzigen Phase 2 - erneuter Aufruf zum Wettbewerb: werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien schriftlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertung).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Kombi (Schaltgetriebe)
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2ac (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die besonderen (Mindest-)Anforderungen für dieses Los ergeben sich aus der Anlage 2ac (alle mit G gekennzeichneten Punkte). Diese Anlage wurde bereits in Phase 1 mit dem Angebot eingereicht und durch eine Teststellung verifiziert. Die bereits in Phase 1 eingereichten Anlagen gelten fort. Eine Änderung der in Anlagen 2aa bis 2ac gemachten Angaben ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn die Auftragnehmerin bewertet die Änderung als höherwertig.
In der jetzigen Phase 2 - erneuter Aufruf zum Wettbewerb: werden die beiden bezuschlagten Vertragsparteien schriftlich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswertung dieses Mini-Wettbewerbs unter den beiden bezugschlagten Rahmenvertragspartnern erfolgt anhand der für Phase 2 benannten Kriterien (s. Punkt 2 Bewertung in Phase 2 Anlage 4 Bewertung).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
Titel: Limousine (Schaltgetriebe)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 3514201120📞
E-Mail: franz.pretzsch@sachsengarage.de📧
Fax: +49 3514201444120 📠
URL: http://www.sachsearage.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Titel: Limousine (Schalt- und Automatikgetriebe)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Titel: Kombi (Schaltgetriebe)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 531212824145📞
E-Mail: vertrieb.behoerden@vwfs.com📧
Fax: +49 531212824845 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die...”
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRF8C
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2021/S 236-621507 (2021-12-01)