Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Eignung:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in 3 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
Beispiel (bei Maximalpunktzahl 15):
— Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (1 Pkt.),
— Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt.),
— Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.).
Zuschlagskriterien:
Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet:
— A-Kriterien:
A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
— B-Kriterien:
B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein.
Zunächst überprüft der Auftraggeber, ob die in der Angebotsphase 1 eingegangenen Angebote alle A-Kriterien erfüllen. Danach werden die B-Kriterien gewertet und mit Bewertungspunkten versehen.
Die Angebote werden nach „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018, d. h. es wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/Angebotspreis.
In der Verhandlungsrunde 1 verhandelt der Auftraggeber mit den besten maximal 3 Bietern nach Leistungspunkten (Abschichtung), die fristgerecht ein wertbares Angebot (vgl. § 57 Abs. 1 VgV) abgegeben und mindestens 60 % der zu diesem Zeitpunkt maximal erreichbaren Leistungspunkte (877 LP von max. 1461 LP) erreicht haben. In der Verhandlungsrunde 1 werden die restlichen Bewertungskriterien (vgl. Anlage 14 – Verhandlungsrunde 1) durch den Auftraggeber anhand der Angaben der Bieter in die Zielerfüllungsgrade eingeteilt.
Daraus ergibt sich die maximal erreichte Anzahl an Leistungspunkten pro Bieter und in das Verhältnis zum Preis gesetzt, das Preis-Leistungs-Verhältnis pro Bieter nach Verhandlungsrunde 1. Nach dieser Auswertung werden die 3 Bieter aufgefordert ein zweites Angebot abzugeben.
Nach der Verhandlungsrunde 1 werden die Vergabeunterlagen ggf. aufgrund der Ergebnisse der Verhandlungsrunde angepasst und den 3 Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die in der Angebotsphase 2 eingegangenen Angebote werden entsprechend der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 nach dem Leistungs-Preis-Verhältnis gewertet und es wird eine Rangfolge der Angebote in absteigender Reihenfolge gebildet. Um das Verfahren praktisch beurteilen zu können, wird der Erstplatzierte der Rangfolge um eine verifizierende Teststellung für bis zu 4 Wochen gebeten. Nach Ende des Testzeitraums erfolgt durch den Fachbereich „Zentrale Dienste“ eine abschließende Stellungnahme innerhalb von einer Woche. Sollte eine negative Stellungnahme erfolgen, wird der Vergabeprozess fortgeführt, in dem der zweitplatzierte Bieter zu einer Testinstallation aufgefordert wird.
Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis (Z) verschiedener Angebote absolut identisch ist, wird das Angebot mit der höheren erreichten Leistungspunktzahl berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, von der oben beschriebenen Vorgehensweise abzuweichen und den Zuschlag zu jeder Zeit auf ein eingereichtes Angebot zu erteilen oder bei Bedarf weitere Verhandlungsrunden zu führen.