Beschreibung der Beschaffung
Los 1-1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde:
– die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist mitzuliefern. Die Entkopplungsabstände nach ETSI sind messtechnisch nachzuweisen,
– auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen,
– für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen,
– Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktions-zeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 sind mitzuliefern,
– für Los 1 ist mit dem Angebot ein kundenbezogener Beladeplan mit einzureichen,
– die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern,
– die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern,
– Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung, sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt,
– das Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 400 kg auf der Vorderachse und mindestens 400 kg auf der Hinterachse auszuliefern. Mit dem Angebot für Los 1 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die entsprechende Zusatzbeladung, abweichend der Norm, ist zu berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen, die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz dem Auftraggeber zu übergeben.
Fahrzeuge mit einer geringeren tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht akzeptiert:
– mit dem Angebot für Los 1 ist eine Energiebilanz einzureichen. Die Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten Energiebilanz entsprechen,
– alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern sind. Behälter, die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des Behälters bei der Entnahme zu vermeiden,
– durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit, vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen,
– durch den Auftragnehmer des Loses 2 müssen aus organisatorischen Gründen alle Geräte und Ausstattungen in einer Lieferung, beim Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert werden,
– alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten, Vorreibern und Klett gurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen.