Lieferung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27

Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – 3/F 37 Feuerwehr und Rettungsdienst

Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, mit Allradfahrgestell und Winde zu beschaffen. Die Auslieferung des fertigen Fahrzeuges kann, aus haushaltstechnischen Gründen, erst im Jahr 2020 erfolgen.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 definieren, sind zwingend einzuhalten. Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist mitzuliefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-17 Auftragsbekanntmachung
2019-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, mit Allradfahrgestell und Winde zu beschaffen. Die Auslieferung des fertigen Fahrzeuges kann, aus haushaltstechnischen Gründen, erst im Jahr 2020 erfolgen. Zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 definieren, sind zwingend einzuhalten. Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist mitzuliefern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Rettungs- und Notfallausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – 3/F 37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postleitzahl: 41539
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Telefon: +49 2133/257547 📞
Fax: +49 2133/257408 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E12781797 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E12781797 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 097-234131
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit, vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen; ferner müssen aus organisatorischen Gründen alle Geräte und Ausstattungen in einer Lieferung, beim Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert werden. Weiteres entnehmen Sie bitte den Beschaffungsunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20, mit Allradfahrgestell und Winde zu beschaffen. Die Auslieferung des fertigen Fahrzeuges kann, aus haushaltstechnischen Gründen, erst im Jahr 2020 erfolgen.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 definieren, sind zwingend einzuhalten. Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist mitzuliefern.
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Geschätzter Gesamtwert: 447 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: 1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 – 1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde:
— die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist mitzuliefern. Die Entkopplungsabstände nach ETSI sind messtechnisch nachzuweisen,
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— auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen,
— für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen,
— Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktionszeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 sind mitzuliefern,
— für Los 1 ist mit dem Angebot ein kundenbezogener Beladeplan mit einzureichen,
— die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern,
— die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern,
— Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung, sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt,
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— das Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 400 kg auf der Vorderachse und mindestens 400 kg auf der Hinterachse auszuliefern. Mit dem Angebot für Los 1 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die entsprechende Zusatzbeladung, abweichend der Norm, ist zu berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen, die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz dem Auftraggeber zu übergeben. Fahrzeuge mit einer geringeren tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht akzeptiert,
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— mit dem Angebot für Los 1 ist eine Energiebilanz einzureichen. Die Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten Energiebilanz entsprechen,
— alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern sind. Behälter, die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des Behälters bei der Entnahme zu vermeiden,
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— durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit, vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen,
— durch den Auftragnehmer des Loses 2 müssen aus organisatorischen Gründen alle Geräte und Ausstattungen in einer Lieferung, beim Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert werden,
— alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten, Vorreibern und Klettgurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen.
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Dauer: 1 Monate
Zusätzliche Informationen:
Durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit, vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen; ferner müssen aus organisatorischen Gründen alle Geräte und Ausstattungen in einer Lieferung, beim Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert werden. Weiteres entnehmen Sie bitte den Beschaffungsunterlagen.
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Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten, Vorreibern und Klettgurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind, sind die Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Feuerwache Dormagen
Kieler Str. 10
41540 Dormagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen,
— aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktionszeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 sind mitzuliefern,
— eine Referenzliste der seit 1.1.2015 in der BRD bereits ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27 ist dem Angebot beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 41539 Dormagen
Paul-Wierich-Platz 1:
Historisches Rathaus, 2. OG
Zimmer 2.05a

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Voigt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12781797 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
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Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
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Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
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Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
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Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
Des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3GWB).
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung.
Mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowiedarzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
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— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB),
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Telefon: +49 2133257-547 📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Fax: +49 2133257-408 📠
Internetadresse: https://www.dormagen.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 097-234131 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 424236.49 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 173-421925
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 097-234131
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1-1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde:
– die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die elektrische Anlage für Los 1 ist nach Fertigstellung des Fahrzeuges zwingend notwendig; ein entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll sowie ggf. notwendige Programmiersoftware und Programmieradapter ist mitzuliefern. Die Entkopplungsabstände nach ETSI sind messtechnisch nachzuweisen,
Mehr anzeigen
– auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen,
– für die Auftragserteilung von Los 1 kommen nur Firmen auch Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den Nachweis dem Angebot beifügen,
– Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktions-zeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für Los 1 sind mitzuliefern,
– für Los 1 ist mit dem Angebot ein kundenbezogener Beladeplan mit einzureichen,
– die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern,
– die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern,
– Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung, sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt,
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– das Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 400 kg auf der Vorderachse und mindestens 400 kg auf der Hinterachse auszuliefern. Mit dem Angebot für Los 1 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die entsprechende Zusatzbeladung, abweichend der Norm, ist zu berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen, die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz dem Auftraggeber zu übergeben.
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Fahrzeuge mit einer geringeren tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht akzeptiert:
– mit dem Angebot für Los 1 ist eine Energiebilanz einzureichen. Die Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten Energiebilanz entsprechen,
– alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern sind. Behälter, die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des Behälters bei der Entnahme zu vermeiden,
Mehr anzeigen
– durch den Auftragnehmer des Loses 2 sind alle Anlieferungsgegenstände mit, vom Auftragnehmer des Loses 1 zur Verfügung gestellten, Projektaufklebern zu versehen,
– durch den Auftragnehmer des Loses 2 müssen aus organisatorischen Gründen alle Geräte und Ausstattungen in einer Lieferung, beim Auftragnehmer des Loses 1 angeliefert werden,
– alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom Auftragnehmer des Loses 2 in einer Gesamtlieferung an den Auftragnehmer des Loses 1, nach vorheriger Terminabsprache, zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer aus Los 1 zu montieren ggf. sind Spezialhalterungen für die Gerätschaften durch den Auftragnehmer des Loses 1 zu verwenden. Ausnahmen sind separat vermerkt. Von den verwendeten Haltegurten, Vorreibern und
Klett gurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen.
Klettgurten sind je 10 Stück als Reserve beizustellen. Die endgültige Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern Sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind, sind die Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu ändern.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für das Fahrgestell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau
Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau
Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau
Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-10 📅
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Postort: Luckenwalde
Land: Deutschland 🇩🇪
Teltow-Fläming 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 335170.20 EUR 💰
Name: FeuerwehrTechnik RR GmbH
Postort: Niederkrüchten
Land: Viersen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 89066.29 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 – Z. SUB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
Mehr anzeigen
– der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
– der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
– ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3GWB),
– die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Mehr anzeigen
– der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
– der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB),
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB),
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 173-421925 (2019-09-05)