Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 3 Abs. 3 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) sind Fahrzeuge und Sonderausrüstungen den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Deshalb beabsichtigt die Stadt Großbreitenbach entsprechend den örtlichen Erfordernissen den Kauf eines HLF 20 gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung. Ziel ist die Beschaffung eines, in Fachaufteilung und Beladung, nahezu baugleichen Fahrzeugs, wie ein bereits in Großbreitenbach vorhandenes HLF 20. Als Vorbild gilt dieses 2015 beschaffte Fahrzeug! Der Fahrzeugaufbau hat aus nicht-korrodierendem Material (Außenhaut) zu erfolgen und muss die Eignung zur Aufnahme der Besatzung sowie der feuerwehrtechnischen Ausrüstung gem. aktuell gültiger Normung DIN und EN aufweisen. Das Fahrzeug ist weiterhin mit der Mindestbeladung nach DIN und mit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Zusatzbeladung auszurüsten. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Leerräume sind konsequent zu nutzen oder nutzbar zu machen!
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen:
— Los 1 – Fahrgestell und
— Los 2 – Aufbau und Beladung.
Die Vergabe erfolgt Losweise oder als Gesamtvergabe!
Die Leistungsbeschreibung der einzelnen Lose sind vollständig auszufüllen und müssen mit einer Endsumme abschließen.
Sind Positionen der Leistungsbeschreibung nicht ausgefüllt, steht es im Ermessen des Anbieters, ob das Angebot von der Bewertung ausgeschlossen wird.
Die Angebotspreise in Euro sind Festpreise für den gesamten Ausführungszeitraum und müssen eventuelle Nebenkosten enthalten. Die Preise sind inklusive Steuern und Zöllen anzubieten. Die Steuern und Zölle sind getrennt auszuweisen.
Im Leistungsverzeichnis ist verbindlich vorzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. innerhalb welcher Lieferzeit die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Fristen werden Vertragsbestandteil.
Die Kompatibilität zwischen dem Fahrgestellhersteller und dem Aufbauhersteller ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten.
Kann ein Hersteller/Lieferant für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug verschiedene Fahrgestelle bzw. verschiedene Aufbauten anbieten, so sind alle möglichen Fahrgestelle, Aufbauten oder Kombinationen von Fahrgestell mit Aufbau mit den entsprechenden Preisen anzugeben. Hierzu kann das Leistungsverzeichnis entsprechend oft kopiert werden.
Die angeführte Leistungsbeschreibung stellt ein Mindestanforderungsprofil dar. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen und in Euro auszuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen bei Überschreitung der budgetierten Summe aus dem Angebot zu streichen. Die restlichen Einzelpreis – Positionen bleiben in diesem Fall unverändert. Im Leistungsverzeichnis sind teilweise Hersteller von Ausrüstungsgegenständen nach den praktischen Erfahrungen des Auftraggebers genannt. Es können in jedem Fall gleichwertige Ausrüstungsgegenstände angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist schriftlich nachzuweisen.
Sind über die geforderten Merkmale hinaus noch weitere Leistungen für einen funktionsfähigen und fehlerfreien Betrieb erforderlich, sind diese mit allen notwendigen Angaben gesondert aufzuführen und in das Angebot mit einzubeziehen.
Bemerkungen und Hinweise des Herstellers/Lieferanten sind auf einem separaten Beiblatt mit näherer Erklärung anzugeben. Das Beiblatt ist dieser Leistungsbeschreibung beizufügen. Als Bemerkungen sind auch die vorgegebenen Maße und Zahlen durch Ist-Maße bzw. Ist-Zahlen zu bestätigen. Kann ein vorgegebenes Maß nicht eingehalten werden, ist das Ist-Maß mit einer entsprechenden Begründung anzugeben.
Aus verschiedenen Gründen, wie einsatztaktischer Notwendigkeit, wirtschaftlicher Ersatzteilvorhaltung, technischer Erfahrung oder einheitlicher Bedienbarkeit, sind verschiedene Details oder Komponenten mit Herstellerangaben seitens des Auftraggebers explizit vorgeschrieben.
Änderungen aufgrund von technischem Fortschritt bzw. aufgrund von Standards innerhalb der Feuerwehr Großbreitenbach können auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung des Pflichtenheftes nach sich ziehen. Dies berührt jedoch nicht die Gültigkeit der Ausschreibung, sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt.
Die in der Leistungsbeschreibung geforderten Ladeerhaltungssysteme, sind im Fahrzeug nach Absprache zu verbauen und elektrisch anzuschließen. Sämtliche Kabel und Anschlüsse sind bis zum jeweils vorgesehenen Einbauort zu konfektionieren und vom Autragnehmer mit einzurechnen.
Die Abnahme des Feuerwehrfahrzeuges wird gem. § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftverkehr und durch einen Abnahmebeauftragten für Feuerwehrfahrzeuge des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule – LFKS) u. a. vollzogen; Prüfung gem. DIN EN 1846-2 Abschnitt 6.1 ff. und 6.2 ff. Das Fahrzeug wird außerdem durch Vertreter der FF Großbreitenbach geprüft. Die Abnahme des mängelfreien Fahrzeuges erfolgt beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat eine Werkseinweisung in das Fahrzeug für 8 Maschinisten der FF Großbreitenbach in Form einer Schulung durchzuführen (ca. 2 Tage im Herstellerwerk). Durch die Schulung soll neben der grundlegenden Bedienung auch die Befähigung vermittelt werden, Wartungsarbeiten kleineren Umfangs sowie eine methodische Fehlersuche durchführen zu können. Die Maschinisten sollen in die Lage versetzt werden, die Inhalte am Standort als Multiplikatoren weiterzugeben. Im Anschluss an die Abholung des Fahrzeuges ist ein Termin für eine Schulung am Standort des Fahrzeuges mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Die Kosten für die Schulung, inklusive 2 Übernachtungen, sind in den Gesamtpreis einzukalkulieren.
Am Herstellerort der Fahrzeugbauten erfolgt eine Rohbauabnahme, der Auftragnehmer fertigt hierzu ein Protokoll an.
Das Fahrzeug ist vollständig gefüllt mit Betriebsstoffen auszuliefern.
Die Mannschaftskabine sollte nach Möglichkeit in Form einer Sicherheitskabine, getestet nach ECE R 29, ausgeführt sein.