Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die folgenden Nummern verweisen auf die Nummerierung in Seite 13ff des Dokuments „101-10100116 BGR_ Angebotsaufforderung, Bewerbungsbedingungen, wichtige Hinweise zur Wertung der Angebote"
6.3.1) Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens eine geeignete Referenz über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und
Jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen.
— Lieferung eines Systems dass wesentlich vergleichbar ist mit dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen System
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
6.3.2) Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/des angebotenen Gerätes belegen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
7) Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen.
Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen:
— Unterlagen gem. Nr. 1.1 der Leistungsbeschreibung zum Nachweis, dass die Startmasse nicht überschritten wird,
— Mitteilung gem. Nr. 1.6 der Leistungsbeschreibung bis wann die für die Kennzeichnung nötigen Angaben benötigt werden,
— Belege zum Erfüllungsgrad der Bewertungskriterien aus Nr. 1.9, 1.14 und 1.15 der Leistungsbeschreibung,
— Zusicherung, dass die Ersatzteilversorgung über mind. 5 Jahre gesichert ist,
— Informationen zum Dual Use des Systems mit Dokumentation über Exportbeschränkungen, bei Einsätzen im Ausland,
— Dokumentation zur Wartung und Lagerung der Sensorsysteme mit Angaben über Rekalibrierungszeiträume, Batterienpflege etc.).
7.1) Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.