Lieferung eines UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Hyperspektraldrohne)

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Lieferung eines UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Hyperspektraldrohne).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-29 Auftragsbekanntmachung
2019-10-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Oberflächen-Messgeräte
Referenznummer: B00503-03_03/2019-1618 10100116
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Hyperspektraldrohne).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Oberflächen-Messgeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geologische und geophysikalische Instrumente 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Postanschrift: Stilleweg 2
Postleitzahl: 30655
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: https://www.bgr.bund.de 🌏
E-Mail: christoph.vinke@lbeg.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 511-6432656 📞
Fax: +49 511-643532656 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=279007 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=279007 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 169-412452
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines UAV-Systems einschließlich Hyperspektralsensor nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Hyperspektraldrohne)
Dauer: 6 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nummern verweisen auf die Nummerierung in Seite 12ff des Dokuments „101-10100116 BGR_ Angebotsaufforderung, Bewerbungsbedingungen, wichtige Hinweise zur Wertung der Angebote"
6.1) Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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6.2) Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zuunterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nummern verweisen auf die Nummerierung in Seite 13ff des Dokuments „101-10100116 BGR_ Angebotsaufforderung, Bewerbungsbedingungen, wichtige Hinweise zur Wertung der Angebote"
6.3.1) Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens eine geeignete Referenz über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und
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Jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen.
— Lieferung eines Systems dass wesentlich vergleichbar ist mit dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen System
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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6.3.2) Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/des angebotenen Gerätes belegen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
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7) Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen.
Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen:
— Unterlagen gem. Nr. 1.1 der Leistungsbeschreibung zum Nachweis, dass die Startmasse nicht überschritten wird,
— Mitteilung gem. Nr. 1.6 der Leistungsbeschreibung bis wann die für die Kennzeichnung nötigen Angaben benötigt werden,
— Belege zum Erfüllungsgrad der Bewertungskriterien aus Nr. 1.9, 1.14 und 1.15 der Leistungsbeschreibung,
— Zusicherung, dass die Ersatzteilversorgung über mind. 5 Jahre gesichert ist,
— Informationen zum Dual Use des Systems mit Dokumentation über Exportbeschränkungen, bei Einsätzen im Ausland,
— Dokumentation zur Wartung und Lagerung der Sensorsysteme mit Angaben über Rekalibrierungszeiträume, Batterienpflege etc.).
7.1) Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Beschaffung und Materialwirtschaft, z. Hd. Hrn. Christoph Vinke
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de/search.html?1&ids=7#results 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=279007 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 169-412452 (2019-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 353 260 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 206-501733
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 169-412452
ABl. S-Ausgabe: 206

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-11 📅
Name: SphereOptics GmbH
Postort: Herrsching am Ammersee
Land: Deutschland 🇩🇪
Starnberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 353 260 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 206-501733 (2019-10-21)