Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Osterhofen
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Stadtplatz 13
Postort: Osterhofen
Postleitzahl: 94486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Osterhofen – Herrn Oliver Hartl
Telefon: +49 9932403124📞
E-Mail: oliver.hartl@osterhofen.de📧
Fax: +49 99324037124 📠
Region: Deggendorf🏙️
URL: https://www.osterhofen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.aumass.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.aumass.de🌏
Teilnahme-URL: https://www.aumass.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran für die Stadt Osterhofen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 270 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osterhofen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Beschaffenheit, Ausführung und Verarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 125
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität/Einsetzbarkeit und Handling
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 700
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung des Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung des Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung des Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 1846 2-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundensienst und Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 170 000 💰
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-10
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Osterhofen – Elektronische Vergabe über aumass.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronischer Tresor – autorisierte Personen mit Verifizierungscode.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 214-525042 (2019-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-16) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 214-525042
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung des Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
“Auf Grund eingehender Bieterfragen und veränderter technischer Daten der Hersteller kann das Fahrzeug technisch nicht dargestellt werden.
Die...”
Auf Grund eingehender Bieterfragen und veränderter technischer Daten der Hersteller kann das Fahrzeug technisch nicht dargestellt werden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden überarbeitet.Die Ausschreibung erfolgt in einem neuen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 244-599860 (2019-12-16)