Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör für den Zeitraum von ca. 24 Monaten abzuschließen. Der Auftragnehmer wird die öffentlichen Stellen der momentanen sowie künftigen Träger sowie sonstige Kunden des Auftraggebers in dessen Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle oder im konkreten Auftragsfalle mit dem gesamten ausgeschriebenen Produktbereich beliefern. Es erfolgt eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in 3 Lose: Los 1 umfasst die Lieferung von Software. Los 2 umfasst die Lieferung von IT-Kleinteilen im Hardwarebereich und Los 3 ist auf die Lieferung von Netzwerkkabel ausgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: DP-2019000006
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör für den Zeitraum von ca. 24 Monaten abzuschließen.
Der Auftragnehmer wird die öffentlichen Stellen der momentanen sowie künftigen Träger sowie sonstige Kunden des Auftraggebers in dessen Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle oder im konkreten Auftragsfalle mit dem gesamten ausgeschriebenen Produktbereich beliefern.
Es erfolgt eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in 3 Lose: Los 1 umfasst die Lieferung von Software. Los 2 umfasst die Lieferung von IT-Kleinteilen im Hardwarebereich und Los 3 ist auf die Lieferung von Netzwerkkabel ausgelegt.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör für den Zeitraum von ca. 24 Monaten abzuschließen.
Der Auftragnehmer wird die öffentlichen Stellen der momentanen sowie künftigen Träger sowie sonstige Kunden des Auftraggebers in dessen Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle oder im konkreten Auftragsfalle mit dem gesamten ausgeschriebenen Produktbereich beliefern.
Es erfolgt eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in 3 Lose: Los 1 umfasst die Lieferung von Software. Los 2 umfasst die Lieferung von IT-Kleinteilen im Hardwarebereich und Los 3 ist auf die Lieferung von Netzwerkkabel ausgelegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-20 📅
Datum des Beginns: 2019-06-27 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Datum des Beginns: 2019-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 056-128696
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion ein-zureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse ab-gelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotes nachträglich in Frage stellt.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion ein-zureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse ab-gelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotes nachträglich in Frage stellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör für den Zeitraum von ca. 24 Monaten abzuschließen.
Der Auftragnehmer wird die öffentlichen Stellen der momentanen sowie künftigen Träger sowie sonstige Kunden des Auftraggebers in dessen Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle oder im konkreten Auftragsfalle mit dem gesamten ausgeschriebenen Produktbereich beliefern.
Der Auftragnehmer wird die öffentlichen Stellen der momentanen sowie künftigen Träger sowie sonstige Kunden des Auftraggebers in dessen Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle oder im konkreten Auftragsfalle mit dem gesamten ausgeschriebenen Produktbereich beliefern.
Es erfolgt eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in 3 Lose: Los 1 umfasst die Lieferung von Software. Los 2 umfasst die Lieferung von IT-Kleinteilen im Hardwarebereich und Los 3 ist auf die Lieferung von Netzwerkkabel ausgelegt.
Bezeichnung des Loses: Software
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör für den Zeitraum von ca. 24 Monaten abzuschließen mit der Option um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Zur Erfüllung der Bedarfe der o. g. öffentlichen Stellen wird ein flexibles Produktspektrum in verschiedenen Leistungs- und Preisklassen benötigt. Ziel der Vergabe ist es, die tatsächlichen Bedarfe der öffentlichen Stellen abzudecken.
Für die Bewertung des Angebotes sind die Preise der Artikel, die in dem Beispielwarenkorb aufgeführt sind, maßgeblich. Wir erwarten neben einem wirtschaftlichen Angebot Produkte in einer Qualität, die für den professionellen Einsatz geeignet sind. Für den abzuschließenden Rahmenvertrag ist die Aufzählung jedoch nur beispielhaft. Der zukünftige Auftragnehmer muss in der Lage sein, ein breites Produktspektrum aus dem Leistungsverzeichnis sowie artverwandte Produkte liefern zu können.
Für die Bewertung des Angebotes sind die Preise der Artikel, die in dem Beispielwarenkorb aufgeführt sind, maßgeblich. Wir erwarten neben einem wirtschaftlichen Angebot Produkte in einer Qualität, die für den professionellen Einsatz geeignet sind. Für den abzuschließenden Rahmenvertrag ist die Aufzählung jedoch nur beispielhaft. Der zukünftige Auftragnehmer muss in der Lage sein, ein breites Produktspektrum aus dem Leistungsverzeichnis sowie artverwandte Produkte liefern zu können.
Los 1: Software
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: IT-Kleinteile Hardware
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Los 2: IT-Kleinteile Hardware
Bezeichnung des Loses: Netzwerkkabel
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: Netzwerkkabel
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung in der eVergabe ausgewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Mindeststandards:
1. Lose 1 bis 3
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen für jedes Los, an dem er sich beteiligt, vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 15.3.2016 erfolgreich abgeschlossen hat, bzw. die seit mindestens einem halben Jahr laufen. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen für jedes Los, an dem er sich beteiligt, vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 15.3.2016 erfolgreich abgeschlossen hat, bzw. die seit mindestens einem halben Jahr laufen. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u. a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
2. Los 1
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass für die gesamte Laufzeit des Vertrages 2 Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die über besondere Qualifikationen (durch Praxis, Ausbildung, Schulungen, Seminare) in Bezug auf Lizenzauswahl und –rechte verfügen. Entsprechende Nachweise sind sowohl während des Vergabeverfahrens als auch während der Vertragslaufzeit auf Verlangen vorzulegen. Eine qualifizierte Beratung der anfragenden Stellen muss zwingend gewährleistet sein.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass für die gesamte Laufzeit des Vertrages 2 Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die über besondere Qualifikationen (durch Praxis, Ausbildung, Schulungen, Seminare) in Bezug auf Lizenzauswahl und –rechte verfügen. Entsprechende Nachweise sind sowohl während des Vergabeverfahrens als auch während der Vertragslaufzeit auf Verlangen vorzulegen. Eine qualifizierte Beratung der anfragenden Stellen muss zwingend gewährleistet sein.
Sollte diese Angabe nicht abgegeben werden, kann für Los 1 eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot für Los 1 ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollte diese Angabe nicht abgegeben werden, kann für Los 1 eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot für Los 1 ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion ein-zureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion ein-zureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse ab-gelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bieters eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse ab-gelehnt, oder befindet sich der Bieter bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Angebotes nachträglich in Frage stellt.
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2019/S 056-128696 (2019-03-15)
Ergänzende Angaben (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör für den Zeitraum von ca. 24 Monaten abzuschließen.
Der Auftragnehmer wird die öffentlichen Stellen der momentanen sowie künftigen Träger sowie sonstige Kunden des Auftraggebers in dessen Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle oder im konkreten Auftragsfalle mit dem gesamten ausgeschriebenen Produktbereich beliefern.
Es erfolgt eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in drei Lose: Los 1 umfasst die Lieferung von Software. Los 2 umfasst die Lieferung von IT-Kleinteilen im Hardwarebereich und Los 3 ist auf die Lieferung von Netzwerkkabel ausgelegt.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Zubehör für den Zeitraum von ca. 24 Monaten abzuschließen.
Der Auftragnehmer wird die öffentlichen Stellen der momentanen sowie künftigen Träger sowie sonstige Kunden des Auftraggebers in dessen Funktion als zentrale IT-Beschaffungsstelle oder im konkreten Auftragsfalle mit dem gesamten ausgeschriebenen Produktbereich beliefern.
Es erfolgt eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in drei Lose: Los 1 umfasst die Lieferung von Software. Los 2 umfasst die Lieferung von IT-Kleinteilen im Hardwarebereich und Los 3 ist auf die Lieferung von Netzwerkkabel ausgelegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Es erfolgt eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in drei Lose: Los 1 umfasst die Lieferung von Software. Los 2 umfasst die Lieferung von IT-Kleinteilen im Hardwarebereich und Los 3 ist auf die Lieferung von Netzwerkkabel ausgelegt.
Quelle: OJS 2019/S 077-183273 (2019-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge