Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
— Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung L-2019-0016“, mit folgendem Inhalt:
—— Je eine Referenz für Los 1 bzw. Los 2 über in den letzten 3 Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen vergleichbar, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
——— Regelmäßige Lebensmittellieferungen an mind. 7 Lieferstellen,
——— die Leistung wurde über die Laufzeit von mindestens 2 Jahren ohne Kündigung durch den Auftraggeber erbracht.
—— Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
—— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er die Lieferung von Lebensmitteln betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
—— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
—— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
—— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
—— Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
—— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
—— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
—— Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen,
—— Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat:
— Ausgefüllte Anlage „Artikelkatalog L-2019-0016“,
— Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend),
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, siehe Ziffer 2.7.,
— Unterlagen zur Preisermittlung, siehe Ziffer 2.2.3.,
— Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen, siehe Ziffer 2.8.1.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.