Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen im Bereich Speiseversorgung für die Gustav-Werner-Schule Verpflegungssystem Cook and Hold
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen im Bereich Speiseversorgung für die Gustav-Werner-Schule Verpflegungssystem Cook and...”
Titel
Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen im Bereich Speiseversorgung für die Gustav-Werner-Schule Verpflegungssystem Cook and Hold
2019-028-005-O-EU
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Kochen von Mahlzeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen für die Gustav-Werner-Schule
Verpflegungsart: Cook & Hold”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 343260.5 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auslieferung von Schulmahlzeiten📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen für die Gustav-Werner-Schule
Verpflegungsart Cook & Hold, Warmanlieferung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 343260.5 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-11 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um ein Jahr bis 31.7.2023
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um ein Jahr bis 31.7.2023
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Bei Kleinunternehmen ist eine Gewerbebestätigung ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-22
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
“1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1,...”
1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8; § 124 Abs. 2 GWB;
2) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise folgen aus § 125 Abs. 1 GWB;
3) Der Bieter ist verpflichtet, an der Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teil zu nehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
Abs. 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Abs. 2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2019/S 030-067450 (2019-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-21) Objekt
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Servicleistungen im Bereich Speiseversorgung für die Gustav-Werner-Schule” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Verpflegungsart Cook & Hold
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen im Bereich Speiseversorgung” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 030-067450
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-028-Ben-V-EU
Titel:
“Lieferung von Mittagessen und Erbringung von Serviceleistungen im Bereich Speiseversorgung für die Gutstav-Werner-Schule” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
Abs. 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Abs. 2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 120-295192 (2019-06-21)