Das Studentenwerk München schreibt für die Jahre 2020 und 2021 für ihre Entnahmestellen (Wohnanlagen sowie weitere Betriebsstätten) die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien – Oekostrom- für das Studentenwerk Muenchen
Verg_EU-042_19”
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Studentenwerk München schreibt für die Jahre 2020 und 2021 für ihre Entnahmestellen (Wohnanlagen sowie weitere Betriebsstätten) die Lieferung...”
Kurze Beschreibung
Das Studentenwerk München schreibt für die Jahre 2020 und 2021 für ihre Entnahmestellen (Wohnanlagen sowie weitere Betriebsstätten) die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) aus.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Studentenwerk München schreibt für die Jahre 2020 und 2021 für ihre Entnahmestellen (Wohnanlagen sowie weitere Betriebsstätten) die Lieferung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk München schreibt für die Jahre 2020 und 2021 für ihre Entnahmestellen (Wohnanlagen sowie weitere Betriebsstätten) die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) aus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Neue Entnahmestellen (Zugänge aufgrund von Neuinstallationen, Übernahme oder Umstellung Vorhandener Zähler) werden auf Wunsch des Auftraggebers in den zu...”
Beschreibung der Optionen
Neue Entnahmestellen (Zugänge aufgrund von Neuinstallationen, Übernahme oder Umstellung Vorhandener Zähler) werden auf Wunsch des Auftraggebers in den zu schließenden Stromliefervertrag einbezogen. Hinzukommende Entnahmestellen des Auftraggebers werden zu den vereinbarten Preisen und Bedingungen beliefert. Mit Stilllegung, Änderung, Vermietung bzw. Verpachtung oder Veräußerung können einzelne Entnahmestellen aus dem zu schließendem Stromliefervertrag herausgenommen werden. Hinzukommende und abgehende Entnahmestellen
Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens 6 Wochen vor Lieferbeginn bzw. Lieferende schriftlich oder per E-Mail mit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Lieferung-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Lieferung-/Dienstleistungen)auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=181406
Einzureichende Unterlagen:
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Handelsregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Berufs- oder Handelsregisterauszug vorzulegen,
— Genehmigung nach § 4 EnWG (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Genehmigungsnachweis vorzulegen,
— Nachweis der Anzeige nach § 5 EnWG (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis der Anzeige vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz sowie Anteil Umsatz durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz sowie Anteil Umsatz durch Stromlieferungen).
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Lieferung-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Lieferung-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=181406
— Eigenerklärung zum Unternehmen (siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Lieferung-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Lieferung-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=181406
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Eigenerklärung Ökostrom (siehe Vergabeunterlagen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-08
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-08
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, übe rdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 169-412632 (2019-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien – Oekostrom – für das Studentenwerk Muenchen
Verg_EU-042_19”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 169-412632
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 245-602742 (2019-12-17)