Livescanner Polizei SH

Dataport AöR

Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
— vollständige Vereinnahme der 10 Fingerendglieder, Handflächen und Handkanten,
— interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern,
— Abrollen der 10 Fingerendglieder von „Nagelkante zu Nagelkante“,
— Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT – Kooperation und den daktyloskopischen Sachverständigen des kriminaltechnischen Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4),
— Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung der Landespolizei Schleswig-Holstein,
— Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT – Kooperation („Biometrieclient“),
— Erfüllen der IT – Sicherheitsvorgaben der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-12 Auftragsbekanntmachung
2019-08-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2019-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fingerabdruckleser
Referenznummer: DP-2019000033
Kurze Beschreibung:
Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: — vollständige Vereinnahme der 10 Fingerendglieder, Handflächen und Handkanten, — interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern, — Abrollen der 10 Fingerendglieder von „Nagelkante zu Nagelkante“, — Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT – Kooperation und den daktyloskopischen Sachverständigen des kriminaltechnischen Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4), — Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung der Landespolizei Schleswig-Holstein, — Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT – Kooperation („Biometrieclient“), — Erfüllen der IT – Sicherheitsvorgaben der Landespolizei Schleswig-Holstein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fingerabdruckleser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportevergabe@dataport.de 📧
Telefon: +49 40428460 📞
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uYDlSGr15jU%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-16 📅
Datum des Beginns: 2019-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 157-386886
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
— vollständige Vereinnahme der 10 Fingerendglieder, Handflächen und Handkanten,
— interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern,
— Abrollen der 10 Fingerendglieder von „Nagelkante zu Nagelkante“,
— Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT – Kooperation und den daktyloskopischen Sachverständigen des kriminaltechnischen Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4),
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— Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung der Landespolizei Schleswig-Holstein,
— Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT – Kooperation („Biometrieclient“),
— Erfüllen der IT – Sicherheitsvorgaben der Landespolizei Schleswig-Holstein.
1) Beschaffungsgegenstand
— Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT – Kooperation und den daktyloskopischen Sachver-ständigen des kriminaltechnischen Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4),
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— Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT – Kooperation („Bio-metrieclient“),
Instandhaltungsleistungen werden nicht vereinbart.
2) Lieferung
Die Lieferung eines Scanners erfolgt an das Landespolizeiamt SG 211, Mühlenweg 166, 24116 Kiel bis spätestens zum 15.10.2019.
Die Lieferung der weiteren 25 Scanner erfolgt an das IT – Lager Bechtle bis spätestens zum 31.10.2019.
Adresse:
Bechtle GmbH
Haus 18
Borsteler Chaussee 85-99A
22453 Hamburg
3) Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung wird gem. Ziffer 4.1 EVB-IT Kauf AGB nach Lieferung der Hardware fällig. Dies gilt entsprechend bei vereinbarten Teillieferleistungen.
Gem. Ziffer 4.2 EVB-IT Kauf AGB ist die fällige Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung an die vereinbarte Rechnungsadresse zu zahlen. Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel, Schleswig-Holstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als fachkundig ist nur derjenige Bieter anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
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Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bock, Johannes
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uYDlSGr15jU%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
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Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2019/S 157-386886 (2019-08-12)
Ergänzende Angaben (2019-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen 26 digitale Fingerabdruckscanner des Typs Livescanner Crossmatch LSCAN 500 USB 3.0 beschafft werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: — Vollständige Vereinnahme der zehn Fingerendglieder, Handflächen und Handkanten, — Interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern, — Abrollen der zehn Fingerendglieder von „Nagelkante zu Nagelkante“, — Erfüllen der Qualitätsanforderungen des FBI, den daktyloskopischen Sachverständigen der Kern- und Teilnehmerländern der IT – Kooperation und den daktyloskopischen Sachverständigen des kriminaltechnischen Institutes des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein (LKA 4), — Erfüllen der Voraussetzungen der Systemintegration der Systemumgebung der Landespolizei Schleswig-Holstein, — Erfüllen der Voraussetzungen zum Betrieb in der Clientsoftware der IT – Kooperation („Biometrieclient“), — Erfüllen der IT – Sicherheitsvorgaben der Landespolizei Schleswig-Holstein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein – Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landespolizeiamt
Postanschrift: Mühlenweg 166
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/DasSindWir/LPA/LPA_node.html 🌏
E-Mail: dataportvergabe12274@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-392643
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 157-386886
ABl. S-Ausgabe: 159

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Vollständige Vereinnahme der zehn Fingerendglieder, Handflächen und Handkanten,
— Interner automatischer Abgleich mit Kontrollfingern,
— Abrollen der zehn Fingerendglieder von „Nagelkante zu Nagelkante“,
Quelle: OJS 2019/S 159-392643 (2019-08-16)