Leistungsgegenstand ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit diverse Bio-Teigwaren.
Der Rahmenvertrag beginnt ab 1.1.2020 und ist für 1 Jahr gültig. Er verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn nicht seitens des Auftraggebers 6 Monate vor Vertragsende eine Kündigung erfolgt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach 3-maliger Verlängerung um jeweils ein Jahr am 31.12.2023 bzw. endet vorher beim Erreichen der Maximalauftragssumme i. H. v. 430 000,00 EUR netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Bio-Teigwaren Los 2: Bio-Spätzle
Verg_EU-049_19
Produkte/Dienstleistungen: Teigwaren📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit diverse Bio-Teigwaren.
Der Rahmenvertrag beginnt ab 1.1.2020 und ist für 1...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit diverse Bio-Teigwaren.
Der Rahmenvertrag beginnt ab 1.1.2020 und ist für 1 Jahr gültig. Er verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn nicht seitens des Auftraggebers 6 Monate vor Vertragsende eine Kündigung erfolgt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach 3-maliger Verlängerung um jeweils ein Jahr am 31.12.2023 bzw. endet vorher beim Erreichen der Maximalauftragssumme i. H. v. 430 000,00 EUR netto.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bio-Teigwaren
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ungekochte Teigwaren📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Bio-Teigwaren – näheres siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensorik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn nicht seitens des Auftraggebers 6 Monate vor Vertragsende eine Kündigung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn nicht seitens des Auftraggebers 6 Monate vor Vertragsende eine Kündigung erfolgt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach 3-maliger Verlängerung um jeweils ein Jahr am 31.12.2023.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bio-Spätzle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Bio-Spätzle – näheres siehe Vergabeunterlagen.
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 12 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=182823
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=182823
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts L 124) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=182823
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-06
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 191-463612 (2019-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Bio-TeigwarenLos 2: Bio-Spätzle
Verg_EU-049_19
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit diverse Bio-Teigwaren.
Der Rahmenvertrag beginnt ab 1.1.2020 und ist für 1...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit diverse Bio-Teigwaren.
Der Rahmenvertrag beginnt ab 1.1.2020 und ist für 1 Jahr gültig. Er verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn nicht seitens des Auftraggebers 6 Monate vor Vertragsende eine Kündigung erfolgt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach 3-maliger Verlängerung um jeweils ein Jahr am 31.12.2023 bzw. endet vorher beim Erreichen der Maximalauftragssumme i.H.v. 430.000,00 EUR netto.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 252413.81 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Bio-Teigwaren.
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Bio-Spätzle.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 191-463612
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Auftr./051/19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Beschaffung für das Studentenwerk München – Los 1: Bio-Teigwaren trocken
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rittner Food Service GmbH & Co. KG
Postort: Unterschleißheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 227814.42 💰
2️⃣
Vertragsnummer: Auftr./052/19
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Beschaffung für das Studentenwerk München – Los 2: Bio-Spätzle
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 24599.39 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 244-600047 (2019-12-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Telefon: +49 8938196123📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Bio-Teigwaren
Verg_EU-049_19
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Bio-Teigwaren
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 244-600047
Auftragsvergabe
Titel: Beschaffung für das Studentenwerk München - Los 1: Bio-Teigwaren trocken
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 63287.18 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2022/S 224-644913 (2022-11-16)