Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 3 und max. 5 Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.1.2020 und endet am 31.12.2023. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 200 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt, Zeitraum 1.12 bis 31.05. und 01.06. bis 31.11.
Für die Laufzeit vom 1.1.2020 bis 31.5.2020 gilt der Preis der Angebotsabgabe aus dem Vergabeverfahren.
Für die nächsten Laufzeiten (beginnend ab 1.6.2020) wird alle 6 Monate ein Miniwettbewerb unter den ausgewählten Rahmenvertragspartnern im Rahmen einer Preisanfrage stattfinden. Die Preisanfrage wird bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Preisbindung erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Kartoffeln/Los 2: Kartoffelprodukte
Verg_EU-045_19
Produkte/Dienstleistungen: Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse/Erdäpfel und Erdäpfelerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 3 und max. 5 Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.1.2020 und endet am 31.12.2023. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 200 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt, Zeitraum 1.12 bis 31.05. und 01.06. bis 31.11.
Für die Laufzeit vom 1.1.2020 bis 31.5.2020 gilt der Preis der Angebotsabgabe aus dem Vergabeverfahren.
Für die nächsten Laufzeiten (beginnend ab 1.6.2020) wird alle 6 Monate ein Miniwettbewerb unter den ausgewählten Rahmenvertragspartnern im Rahmen einer Preisanfrage stattfinden. Die Preisanfrage wird bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Preisbindung erfolgen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 092 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kartoffeln
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse/Erdäpfel und Erdäpfelerzeugnisse📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Speisekartoffeln – näheres siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung.pdf/Leistungsverzeichnis_Los 1_Kartoffeln.xls).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederverwendbare Produktverpackung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stornofristen
Preis (Gewichtung): 90
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kartoffelprodukte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Kartoffelprodukten – näheres siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung.pdf/Leistungsverzeichnis_Los 2_Kartoffelprodukte.xls).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensorik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verzicht auf Palmfett/Palmöl
Preis (Gewichtung): 55
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Nach einer ersten Auswertung und Feststellung der grundsätzlichen Eignung müssen dem Studentenwerk
Auf separate Aufforderung die in Los 2 angebotenen...”
Zusätzliche Informationen
Nach einer ersten Auswertung und Feststellung der grundsätzlichen Eignung müssen dem Studentenwerk
Auf separate Aufforderung die in Los 2 angebotenen Produkte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Anlieferung muss in diesem Fall Ende der KW 43 erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=181502
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden 5 Mio EUR,
— für Vermögensschäden 0,2 Mio EUR.
Die Deckungssummen müssen jährlich zweimal zur Verfügung stehen.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=181502
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=181502
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-17
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-17
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 169-412581 (2019-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Kartoffeln Los 2: Kartoffelprodukte
Verg_EU-045_19
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten.
Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.1.2020 und endet am 31.12.2023. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 1.200.000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt, Zeitraum 01.12 bis 31.05. und 01.06. bis 31.11.
Für die Laufzeit vom 1.1.2020 bis 31.5.2020 gilt der Preis der Angebotsabgabe aus dem Vergabeverfahren.
Für die nächsten Laufzeiten (beginnend ab 1.6.2020) wird alle 6 Monate ein Miniwettbewerb unter den ausgewählten Rahmenvertragspartnern im Rahmen einer Preisanfrage stattfinden. Die Preisanfrage wird bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Preisbindung erfolgen. Das wirtschaftlichste Angebot unter allen Rahmenvertragspartnern erhält den Zuschlag.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 877596.34 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Speisekartoffeln.
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Kartoffelprodukten.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 169-412581
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Auftr./045/19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Beschaffung für das Studentenwerk München – Los 1: Kartoffeln
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Miesbacher Gastroservice GmbH
Postort: Miesbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Miesbach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 361896.96 💰
2️⃣
Vertragsnummer: Auftr./046/19
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Beschaffung für das Studentenwerk München – Los 2: Kartoffelprodukte
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 515699.38 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 244-599960 (2019-12-16)