Lufttechnische Anlagen

Dataport AöR

Neubau eines Druck- und Kuvertierzentrums mit Bürotrakt und Druckerei:
Die zu errichtenden Lüftungsanlagen werden in 2 Bereiche unterteilt, Produktion und Nebenräume. Der Gesamtvolumenstrom der Lüftung beträgt ca. 80 000 m/h.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-13 Auftragsbekanntmachung
2020-02-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Druck- und Kuvertierzentrums mit Bürotrakt und Druckerei: Die zu errichtenden Lüftungsanlagen werden in 2 Bereiche unterteilt, Produktion und Nebenräume. Der Gesamtvolumenstrom der Lüftung beträgt ca. 80 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzener Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2017352 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-14 📅
Datum des Beginns: 2020-07-08 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 220-538814
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Druck- und Kuvertierzentrums mit Bürotrakt und Druckerei:
Die zu errichtenden Lüftungsanlagen werden in 2 Bereiche unterteilt, Produktion und Nebenräume. Der Gesamtvolumenstrom der Lüftung beträgt ca. 80 000 m
Geschätzter Gesamtwert: 1 050 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Neubau eines Druck- und Kuvertierzentrums mit Bürotrakt und Druckerei.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel-Altenholz

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Internetadresse: www.dataport.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2017352 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Quelle: OJS 2019/S 220-538814 (2019-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Druck- und Kuvertierzentrums mit Bürotrakt und Druckerei. Die zu errichtenden Lüftungsanlagen werden in 2 Bereiche unterteilt, Produktion und Nebenräume. Der Gesamtvolumenstrom der Lüftung beträgt ca. 80 000 m
Gesamtwert des Auftrags: 1035700.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 037-086704
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 220-538814
ABl. S-Ausgabe: 37

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Druck- und Kuvertierzentrums mit Bürotrakt und Druckerei. Die zu errichtenden Lüftungsanlagen werden in 2 Bereiche unterteilt, Produktion und Nebenräume. Der Gesamtvolumenstrom der Lüftung
Beträgt ca. 80.000 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-10 📅
Name: BKR Gebäudetechnik GmbH & Co.KG
Postanschrift: Büsumer Straße 113a
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 43314944 📞
E-Mail: info@bkr-rd.de 📧
Land: Rendsburg-Eckernförde 🏙️
Internetadresse: www.bkr-rd.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1035700.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht Spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht Spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
(§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages Nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
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Geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt Gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Altenholz
Quelle: OJS 2020/S 037-086704 (2020-02-19)