Heizungsinstallation und Zentrale Wassererwärmungsanlagen nach DIN 18380 Aufbau einer kompletten Wärmeübeträgerstation mit 1200 KW mit 3 Wärmetauschergruppen
— Aufbau der Wärmeversorgung mit ca. 500 KW,
— Aufbau einer zentralen Warmwassererzeugung mit ca. 200 KW,
— Aufbau Heizverteilung mit ca. 150 KW für Wärmeversorgung von 3 Lüftungsanlagen,
— Aufbau Heizverteilung mit ca. 400 KW für 3 Radiatorengruppen und zentrale Warmwassererzeugung,
— Lieferung und Montage von ca. 130 Röhrenradiatoren, Rohrverlegung im Fußbodenaufbau,
— Lieferung und Montage von ca. 400m Rohrleitungen DN50 - DN125, Stahl, schwarz,
— Lieferung und Montage von ca. 300m Rohrleitungen DN15 - DN50, C-Stahl Press-System.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis ist möglich durch:
Die vom öffentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis ist möglich durch:
Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), vorzulegen. Einzelnachweise (Registerauszug, Auszug aus der Handwerksrolle) sind ggf. auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen sowie ggf. auch Einzelnachweise (Registerauszug, Auszug aus der Handwerksrolle) auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Bruttoauftragssumme einschließlich beauftragter Nachträge;
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B in Verbindung mit den sonstigen Vergabeunterlagen;
3) Rechtsform von Bietergemeinschaften Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischen Haftung und bevollmächtigtem Vertreter Im Vergabeverfahren sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-08
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-08
11:30 📅
“Die elektronische Angebotsabgabe per E-mail ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELVIS zu erfolgen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe §134 GWB: Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe §134 GWB: Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
GWB §160 Einleitung Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2019/S 025-054320 (2019-01-31)
Ergänzende Angaben (2019-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“BDH-Klinik Elzach gGmbH Klinik für Neurologische Rehabilitation Erweiterungsneubau, LV 484-4-008 Heizungsinstallationsarbeiten.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 025-054320
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Zeit: 11:30
Neuer Wert
Datum: 2019-03-22 📅
Zeit: 11:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist
Alter Wert
Datum: 2019-05-07 📅
Zeit: 00:00
Neuer Wert
Datum: 2019-05-21 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Zeit: 11:30
Neuer Wert
Datum: 2019-03-22 📅
Zeit: 11:30
Quelle: OJS 2019/S 045-102131 (2019-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“LV 484-4-008 Heizungsinstallationsarbeiten (BDH Klinik Elzach gGmbH Erweiterungsneubau).” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Heizungsinstallation und Zentrale Wassererwärmungsanlagen nach DIN 18380 Aufbau einer kompletten Wärmeübeträgerstation mit 1 200 KW mit 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Heizungsinstallation und Zentrale Wassererwärmungsanlagen nach DIN 18380 Aufbau einer kompletten Wärmeübeträgerstation mit 1 200 KW mit 3 Wärmetauschergruppen – Aufbau der Wärmeversorgung mit ca. 500 KW:
— Aufbau einer zentralen Warmwassererzeugung mit ca. 200 KW,
— Aufbau Heizverteilung mit ca. 150 KW für Wärmeversorgung von 3 Lüftungsanlagen,
— Aufbau Heizverteilung mit ca. 400 KW für 3 Radiatorengruppen und zentrale Warmwassererzeugung,
— Lieferung und Montage von ca. 130 Röhrenradiatoren, Rohrverlegung im Fußbodenaufbau,
— Lieferung und Montage von ca. 400 m Rohrleitungen DN50 – DN125, Stahl, schwarz,
— Lieferung und Montage von ca. 300 m Rohrleitungen DN15 – DN50, C-Stahl Press-System.
“Die elektronische Angebotsabgabe per Email ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELVIS zu erfolgen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
GWB § 160 Einleitung Antrag: Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2019/S 066-153460 (2019-03-29)