Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während der Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Im Kleinen Haus (Neubau Kopfbau) sind als Ergänzung zu der neu installierten szenische Beleuchtungsanlage, Bühnenscheinwerfer zu liefern und zu montieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“M0003 Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg — Bühnenscheinwerfer
19BO0055”
Produkte/Dienstleistungen: Scheinwerfer📦
Kurze Beschreibung:
“Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen...”
Kurze Beschreibung
Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während der Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Im Kleinen Haus (Neubau Kopfbau) sind als Ergänzung zu der neu installierten szenische Beleuchtungsanlage, Bühnenscheinwerfer zu liefern und zu montieren.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainfranken Theater Würzburg
Theaterstraße 21
97070 Würzburg
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Einbau von Bühnenscheinwerfern.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-27 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— mind. 3 vergleichbare Referenzobjekte der letzten 5 Jahre,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— mind. 3 vergleichbare Referenzobjekte der letzten 5 Jahre,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 218-497912
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-27
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-27
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. VI.4.4)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung, einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es...”
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung, einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 17.1.2020 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Würzburg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstr. 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 931372611📞
E-Mail: vergabe@stadt.wuerzburg.de📧
Fax: +49 931373611 📠
Quelle: OJS 2019/S 243-596249 (2019-12-13)
Ergänzende Angaben (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“M0003 Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg- Bühnenscheinwerfer
19BO0055”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 243-596249
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-01-27 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-02-06 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-01-27 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2020-02-06 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“[...] Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 17.1.2020 festgesetzt. [...]” Neuer Wert
Text:
“[...] Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 30.1.2020 festgesetzt. [...]”
Quelle: OJS 2020/S 006-007938 (2020-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“M0003 Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg – Bühnenscheinwerfer
19BO0055”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 199529.52 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 243-596249
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: M0003-19BO0055
Titel: Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg – Bühnenscheinwerfer
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zeiler-Technik GmbH & Co. KG
Postort: Neuötting
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Altötting🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 199529.52 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 082-192767 (2020-04-22)