Beschreibung der Beschaffung
I) Das MKW beabsichtigt die Beauftragung von folgenden Leistungen, die in 2 Phasen erfolgen soll:
Phase 1: Analyse und Konzeption der Markenplattform/konzeptionelle Phase
Phase 2: Implementierung der Markenplattform/ Umsetzungsphase (optional !)
Der Leistungszeitraum von Phase 1 – Analyse und Konzeption der Markenplattform – beginnt idealerweise im April 2019 (Vertragsbeginn) und endet idealerweise Ende September 2019, und setzt sich aus 2 Schritten zusammen.
1) Schritt: Umfassende Analyse der Kulturlandschaft in NRW;
2) Schritt: Konzeption und Entwicklung der Markenplattform.
Nähere Angaben zu den wesentlichen Leistungsteilen der Phase 1 sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen“ zu entnehmen.
Für die Phase 2 – Implementierung der Markenplattform – hat der Auftraggeber die Option, die Auftragnehmerin mit der Implementierung der Markenplattform (Umsetzungsphase) zu beauftragen, sofern der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin einen Monat vor Beginn der Implementierung mitteilt.
Der Leistungszeitraum der Phase 2 erstreckt sich von Ende September 2019 (Ende Phase 1) bis zum Ende Dezember 2020. Der Leistungszeitraum der Phase 2 kann optional bis zum Ende Mai 2022 verlängert werden.
Nähere Angaben zu den wesentlichen Leistungsteilen der Phase 2 sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere vergabebedingungen“ zu entnehmen.
Im Verlauf des Projektes kann es notwendig sein, ggf. weitere optionale Leistungen, deren Gegenstand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist, zu beauftragen. Entsprechend können die oben genannten Phasen 1 und 2 durch optionale Zusatzleistungen ergänzt werden. Nähere Angaben zu den optionalen Leistungen sind dem Dokument „Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen“ zu entnehmen.
II) Das Auftragsvolumen für die Phase 1 ist begrenzt auf maximal 123 500 EUR (ohne MwSt.). Für die optionale Erbringung der Phase 2 ist das Auftragsvolumen auf max. 155 600 EUR (ohne MwSt.) begrenzt.
Reise- und Übernachtungskosten sind nicht Bestandteil des Angebots. Sie werden nach vorheriger Abstimmung der Dienstreise mit dem Auftraggeber gesondert entsprechend dem Landesreisekostenrecht NRW erstattet. Tagegeld wird nicht gewährt. Übernachtungskosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernommen. Für die optionalen Leistungen betreffend Phase 1 und Phase 2 wird kein Auftragsvolumen festgelegt.